Steuertipps & News September 2021

Steuertipps & News September 2021

Die aufgrund der Corona Pandemie verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 endet am 31.10.2021.

Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 verlängert

Die aufgrund der Corona Pandemie verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 endet am 31.10.2021. Auch für die Steuerberater wurde die Abgabefrist verlängert. Wer seine Steuererklärungen vom Steuerberater erstellen lässt, hat Zeit bis zum 31.05.2022.

Tipp! Sprechen Sie uns an. Wir regeln das mit den Fristen!

Mehr Netto vom Brutto - Aber Vorsicht bei Tankgutscheinen!

Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern Tankgutscheine oder Tank- bzw. Einkaufskarten. Es gilt eine Freigrenze in Höhe von 44 Euro (50 Euro ab 2022). Nach einer Gesetzesänderung herrschte lange Ungewissheit, welche Karten weiter als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug angesehen werden. Dazu hat die Finanzverwaltung inzwischen Stellung genommen. Geldkarten müssen auf bestimmte Akzeptanzstellen beschränkt sein. Das Gleiche gilt für Essensgutscheine oder Restaurantschecks. Gutscheine sollten vom Arbeitgeber ausgestellt werden. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, wenn z.B. Tankgutscheine, von der Tankstellenkette herausgegeben werden.

Keine Steuer- und SV-Freiheit liegt bei einem reinen Kostenersatz vor. In Fällen, in denen der Arbeitnehmer privat tankt oder einkauft und der Arbeitgeber ihm den Betrag erstattet, ohne dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorher einen Gutschein ausgehändigt hat und dies auch dokumentiert wurde. Dies führt zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn.

Wir empfehlen die Gutscheinkarten und Essensgutscheine der Edenred Deutschland GmbH. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere abgabenfreie Bausteine für mehr „Netto vom Brutto“ ihrer Arbeitnehmer.

Tipp! Das Lohn- & Gehaltsteam der Kanzlei berät Sie gerne.

Größere Erhaltungsaufwendungen bei Vermietung auf mehrere Jahre verteilen

Vermieter, die größere Erhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Wohnungen vorgenommen haben, können diese auf 2 bis 5 Jahre verteilen. Durch die Verteilung kann man ggf. die Steuerprogression mindern. Allerdings sollte dies im Einzelfall geprüft werden, da es entscheidend von den aktuellen Einkommensverhältnissen abhängig ist.

Tipp! Die Einkommensteuerexperten der Kanzlei beraten Sie gerne!

Steuerfreie Corona-Prämie bis 31.03.2022 möglich

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die steuerfreie Corona-Prämie noch nicht ausgezahlt haben, können diese vollständig oder restliche Beträge noch bis zum 31. März 2022 nachholen. Die Corona Prämie muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Insgesamt sind einmalig 1.500 Euro möglich.

Tipp! Sprechen Sie das Lohn- & Gehaltsteam der Kanzlei an! 

Sollten Rentner von sich aus die Einkommensteuererklärung einreichen?

In unserem Beitrag im August haben wir auf die Steuererklärungspflicht der Rentner hingewiesen. Viele Rentner stellen nun die Frage: „Muss ich selbst aktiv werden und von mir aus überprüfen lassen, ob ich eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.“

Hier gibt es eine eindeutige Antwort: „Jeder ist verpflichtet seine Steuererklärungspflicht selbst zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.“ Da die Steuererklärungspflicht immer von den persönlichen Einkommensverhältnissen abhängig ist und für die Ermittlung des steuerpflichtigen Teils der Renten individuelle Prozentsätze gelten, kann man die Rentenhöhen nicht einfach mit den geltenden Freibeträgen vergleichen, wie es gerne in der Presse dargestellt wird.

Nicht zu empfehlen ist, auf eine Aufforderung des Finanzamtes zu warten. Da die von der Deutschen Rentenversicherung übermittelten Daten in jedem Fall vom Finanzamt geprüft werden, werden alle aufgefordert, sofern eine Verpflichtung besteht. In diesen Fällen müssen die Steuererklärungen allerdings für mehrere Jahre erstellt werden. In aller Regel kommen dann, sich für mehrere Jahre summierende Nachzahlungen, einschließlich Zinsen und Vorauszahlungen für das laufende Jahr zusammen. Daneben entsteht ein hoher Aufwand, die Erklärungen für 3-4 Jahre zu erstellen und das Honorar summiert sich.

Wichtig! Selbst wenn die Rentnerin oder der Rentner verstorben sind, sind die Erben verpflichtet, die Steuererklärungen einzureichen.

Tipp! Die Mitarbeiter der Kanzlei können für ein geringes Honorar überprüfen, ob eine Steuererklärungspflicht besteht. Das Honorar rechnen wir außerdem an, falls die Steuererklärungen durch die Kanzlei erstellt werden. Bei zeitgerechtem Einreichen der Erklärungen sparen Sie Zinsen und Nerven.

Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen

Viele Unternehmen wundern sich, dass sie keinen Nachfolger finden. Oft hängt es damit zusammen, dass die Nachfolgeplanung zu spät begonnen wird.

Die Inhabergeneration steuert bereits auf das Rentenalter zu. Von ihr wird das Unternehmen beherrscht. Ohne Inhaberin oder Inhaber läuft nichts. Die Struktur ist über Jahre so gewachsen und soll möglichst auch nicht verändert werden. Für die Nachfolger sind das keine attraktiven Bedingungen.

Tipp! Planen Sie die Unternehmensnachfolge rechtzeitig. Bereiten sie sich und ihr Unternehmen gezielt darauf vor. Als Steuerberater kennen wir Sie und das Unternehmen und können Sie umfassend unterstützen. Sprechen Sie uns an!

Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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Karsten Krause - Steuerberater

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