Steuertipps & News November 2021

Steuertipps & News November 2021

Keine Steuererklärungspflicht bei PV-Anlagen, digitale Förderungen, Steuererklärungen bei Kurzarbeitergeld und bei Rentnern

Keine Steuererklärungspflicht für kleine Photovoltaikanlagen

Viele kleine Photovoltaikanlagen erwirtschaften keine steuerlichen Gewinne. Aufgrund der niedrigen Einspeisevergütung sind die Anlagen so ausgerichtet, dass möglichst viel des produzierten Stroms selbst genutzt werden kann. Allerdings bestand bisher eine generelle Steuerklärungspflicht.

Hat man dann Verluste bei der Einkommensteuer geltend gemacht, um Erstattungen zu erwirken, wurden diese nicht, nur unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig vom Finanzamt anerkannt; spätere Prüfung inklusive.

Nun hat das Bundesfinanzministerium ein einsehen. Bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken mit einer installierten Leistung bis 10 kW(p) kann grundsätzlich von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden.

Weitere Voraussetzungen sind, dass die Anlage(n) vor dem 31.12.2003 auf einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- oder Zweifamilienhaus, einschließlich dessen Außenbereich (z.B. auch auf Nebengebäude oder Garagen), installiert wurde. Dies muss dem Finanzamt angezeigt werden. Dann muss man keine Einnahme-/Überschussrechnung (EÜR) und Anlage G zur Einkommensteuererklärung abgeben.

Ist man umsatzsteuerpflichtig empfiehlt sich dort ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung. Dann ist man komplett von der Steuererklärungspflicht befreit.

Es ist aber Vorsicht geboten! Ob sich der Wegfall der Steuererklärungspflicht und / oder der Wechsel in die Kleinunternehmerregelung wirklich lohnt und mehr Vorteile, als Nachteile mit sich bringt, muss immer im Einzelfall ermittelt werden

Förderungen für Investitionen im digitalen Bereich nutzen!

Die Digitalisierung schreitet weiter voran. Ob dass die Anschaffung einer elektronischen Kasse oder die Umstellung des Servers, eine neue Homepage, ein Online-Shop, Maßnahmen zum Datenschutz oder neue Cloud-Lösungen sind. In jedem Bereich sind die Preise deutlich gestiegen. Umso wichtiger sind mögliche Förderungen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die man für solche Investitionen erhalten kann.
„Digital jetzt“ vom Bundeswirtschaftsministerium

Mit dem Programm „Digital jetzt“, fördert das Bundeswirtschaftsministerium Investitionen in digitale Technologien und in digitales Knowhow. Einzelheiten kann man der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html


Digitalbonus Thüringen


Der Freistaat Thüringen unterstützt Vorhaben zur Digitalisierung sowie zur Verbesserung der Informationssicherheit im Rahmen des Förderprogramms „Thüringen Invest“, Einzelheiten kann man der Webseite der Thüringer Aufbaubank entnehmen.

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen

Steuerklärungspflicht bei Kurzarbeitergeld

Wer im Jahr 2020 mehr als 410 € erhalten hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Man wird vom Finanzamt dazu nicht extra aufgefordert. Für die Steuererklärungspflicht ist man selbst verantwortlich. Ignoriert man diese Pflicht, dann kann es später zu Strafen, wie Verspätungszuschläge, Nachzahlungszinsen oder Bußgeldverfahren kommen. Das Finanzamt bekommt die Lohndaten nämlich vom Arbeitgeber elektronisch übermittelt und wird diese, ggf. auch Jahre später noch, auswerten.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Die Kanzlei bekommt viele Anfragen von Rentnern, ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden. Auch Zeitungsbeiträge, in denen oft Freibeträge aufgeführt werden, geben meistens keinen geeigneten Überblick. Da die Freibeträge erst maßgebend sind, nachdem man den Besteuerungsanteil der Renten ermittelt hat. Der Besteuerungsanteil kann nur aus den von der Deutschen Rentenversicherung elektronisch übermittelten Daten berechnet werden. Er lässt sich nicht aus den Rentenbescheiden oder Mitteilungen über Rentenerhöhungen herauslesen.

In der Kanzlei können wir bei Vorliegen einer Vollmacht die elektronisch übermittelten Daten abrufen und feststellen, ob eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Außerdem kann sich eine Steuererklärungspflicht aus weiteren Einkünften (z. B. aus Miet- oder Pachteinkünfte, Entschädigungen oder Arbeitslohn) ergeben. Deshalb muss auch hier jeder Einzelfall geprüft werden. Die Auswirkungen sind sehr unterschiedlich.

Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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