Steuertipps & News Januar 2022

Steuertipps & News Januar 2022

Überbrückungshilfe 4 und Neustarthilfe 4 ab Januar 2022 - Lassen Sie sich dazu beraten! Wir helfen Ihnen gerne.

In eigener Sache

Die Kanzlei wünscht Ihnen ein gesundes Neues Jahr!
Nachdem die Homepage im Oktober gehackt wurde, musste sie komplett neu erstellt werden. Deshalb konnten im Oktober bis Dezember keine News & Tipps veröffentlicht werden. Nun geht es wieder los… Wir haben einen neuen Webdesigner gefunden und einen neuen Webauftritt. Ich hoffe, dass moderne Design der Webseite gefällt Ihnen!

Vielen Dank dafür an das webflaggschiff.de.

Überbrückungshilfe 4 und Neustarthilfe 4 ab Januar 2022

Die Wirtschaftshilfen gehen in eine weitere Phase. Unternehmen und Selbständige, die im 1. Quartal 2022 mit Umsatzrückgängen von mehr als 30% gegenüber 2019 rechnen müssen, können diese Hilfen weiter in Anspruch nehmen. Auch für das letzte Quartal 2021 kann die Phase 3 Plus noch bis 31.03.2022 beantragt werden.

Tipp!
Lassen Sie sich dazu beraten! Wir helfen Ihnen gerne.

Bundesverfassungsgericht entschied: 6% Zinsen p.A. auf Steuerzahlungen nicht verfassungsgemäß

Bisher erhob die Finanzverwaltung bei Steuerzahlungen für jeden angefangenen Monat nach 15 Monaten vom Ende des Besteuerungszeitraums 0,5% Zinsen. Dies führte zu einer Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen in Höhe von 6% für ein Jahr. Aufgrund der niedrigen Zinsen bei den Banken war diese Regelung nicht mehr zeitgemäß. Genauso entscheid auch der Bundesfinanzhof und erklärt die Regelung ab 2019 für nicht zulässig.

Trotz der fehlenden Verfassungsmäßigkeit wird sich an der Zinsregelung bis 2018 nichts ändern. Lediglich ab 2019 muss das Finanzamt erhobene Zinsen korrigieren. Das gilt auch bei Erstattungen.  

Außerdem wurde die Finanzverwaltung beauftragt, ab 2019 eine neue Zinsregelung zu erlassen. Wir sind gespannt! Bis dahin werden keine Zinsen erhoben. Allerdings sind betreffende Bescheide hinsichtlich dieser Regelung vorläufig. Wird der neue Zinssatz gesetzlich geregelt, werden diese Bescheide geändert und die Zinsen nacherhoben.

Tipp!
Bei Fragen zu Zinsen in Steuerbescheiden ab 2019 wenden Sie bitte an die Mitarbeiter der Kanzlei.

Steuermäßigung auch bei Abfindungen nach eigener Kündigung

Erhält jemand eine Abfindung dann kann sie nach der Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert werden. Dies galt bisher nicht, wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer ausging. Nun hat das Finanzgericht Hessen (Az.: 10 K 1597/20) entschieden, dass in bestimmten Fällen eine Abfindung auch bei Kündigung des Arbeitnehmers ermäßigt besteuert werden kann. Hier ist aber Vorsicht geboten. Das gilt nicht für jede Kündigung.

Tipp!
Lassen Sie sich vor der Kündigung beraten, welche steuerlichen Auswirkungen diese auslöst!

Steuerfreie Übergabe des Unternehmens sichern!

Wird das Unternehmen an die nächste Generation übergeben oder komplett aufgegeben, dann kann eine erhebliche Steuerbelastung auf den Unternehmer zukommen. Dies kann zu hohen Einkommensteuer-, auch zu Erbschaft / Schenkungssteuer führen.

Tipp!
Lassen Sie sich rechtzeitig vor Übergabe oder Aufgabe beraten! Wir sind die Experten, um für Sie die Steuern zu sparen.

Steuerliche Erleichterungen verlängert

Die steuerlichen Erleichterungen zur Förderung, der von der Corona-Krise Betroffenen werden teilweise auch für 2022 verlängert. Hierzu gehören das Kurzarbeitergeld, der Corona-Bonus, Erleichterungen bei der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, bei Steuerstundungen und im Gemeinnützigkeitsrecht.

Tipp!
Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne! Lassen Sie sich beraten.

Steuerliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice

Durch die Corona-Pandemie hat das Arbeiten im Homeoffice eine völlig neue Bedeutung bekommen. Das wurde inzwischen auch im Steuerrecht berücksichtigt. Grundsätzlich können Sie die Kosten für diesen Arbeitsbereich in 3 Varianten geltend machen:

  • in voller Höhe (wenn sie ihre Arbeit zu mehr als 50% im Arbeitszimmer verrichten und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht),
  • bis 1.250€ im Jahr (bei weniger als 50% Nutzung und wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht)
  • bis 600€ im Jahr als Homeoffice-Pauschale (wenn sie kein abgeschlossenes Arbeitszimmer nutzen können)

Trotzdem gibt es noch zahlreiche Fallstricke, die die Anerkennung der Kosten einschränken oder ganz verhindern. Das sind z.B. die private Mitbenutzung oder die Nutzung des Arbeitszimmers durch andere Familienangehörige sowie wenn die räumlichen Gegebenheiten keinen abgeschlossenen Arbeitsraum zulassen.

Tipp!
Die Mitarbeiter der Kanzlei berücksichtigen bei Ihrer Einkommensteuererklärung alle Möglichkeiten und optimieren so Ihre Steuer.

Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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Karsten Krause - Steuerberater

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