Steuertipps & News März 2022

Steuertipps & News März 2022

Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen, Grundstücksbewertung in Deutschland, Zugang Kurzarbeitergeld

In eigener Sache - Verlängerte Abgabefristen für die Steuererklärungen

Die meisten Steuerkanzleien arbeiten seit 2020 an ihrer Belastungsgrenze. Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld, Stundungen, Anpassung von Vorauszahlungen, Beratung der Mandanten zur aktuellen Situation und vieles mehr sorgen für zusätzliche Arbeit - dies immer unter Einhaltung bestimmter Fristen.

Infektionsschutzregelungen, Quarantäne, ständiger Wechsel von Kanzlei zu Homeoffice und der damit einhergehende organisatorische Aufwand behindert die Arbeit.

Die Bundessteuerberaterkammer und insbesondere auch der Steuerberaterverband Thüringen e.V. haben sich intensiv für Fristverlängerungen zu den Steuererklärungen des Jahres 2020 eingesetzt und dies auch erreicht. Zurzeit gilt für uns der Abgabetermin bis zum 31. Mai 2022. Über eine weitere Verlängerung wird derzeit diskutiert.

Alle Mitarbeiter der Kanzlei bemühen sich den auch in unserer Kanzlei inzwischen entstanden Bearbeitungsrückstand bei den Jahresabschlüssen so gering wie möglich zu halten. Leider wird uns dies aber weiter begleiten. Für die Steuererklärungen 2021 wird mit der Politik bereits über eine Fristverlängerung bis Juni oder August 2023 (!) verhandelt.

Wir geben unser Bestes und bitten bei allen Mandanten um Verständnis, wenn es zeitweise zu Verzögerungen kommt. Wir haben immer im Blick, dass keine Nachteile für die Mandanten entstehen.

Danke!

Vielen Dank an alle Mandanten für Ihr Verständnis und an die Mitarbeiter für den unermüdlichen Einsatz!


Neue Bewertung aller Grundstücke in Deutschland

Für die nächsten Wochen haben sich Gesetzgeber und Finanzverwaltung eine „Überraschung ausgedacht“. Es werden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Alle Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück eine eigene Feststellungserklärung beim Finanzamt einzureichen. Darin müssen die Grundstücksdaten aufgeführt, ggf. die Gebäude vermessen und die Beschaffenheit jedes einzelnen Raumes erfasst werden.

Tipp!

Natürlich kann das jeder für sich selbst ausfüllen. Damit man nicht „im Trüben fischt“, sollte man aber auch die steuerlichen Auswirkungen der Eintragungen, z.B. auf die Grundsteuer, im Auge behalten. Wir lassen die Mandanten dabei nicht alleine und sind gerade dabei in der

https://www.beratergruppe-eisenach.de/

das Dienstleistungsangebot dazu aufzubauen. Sprechen Sie uns an!


Preise und Stundensätze kalkulieren - nicht nur für Handwerker wichtig

Gerade Existenzgründer starten Ihre Selbständigkeit oft mit Stundensätzen, die weder kalkuliert, noch ausreichend bemessen für den Aufbau einer selbständigen Existenz sind. In vielen Branchen werden Subunternehmer gesucht, die für 20 € pro Stunde Dienstleistungen erbringen sollen und dies dann auch tun. Dabei bleibt oft eine ausreichende Privatentnahme, auch um sich ein finanzielles Polster für Unvorhergesehenes aufzubauen, und meistens auch eine ausreichende Rentenabsicherung auf der Strecke. Der Drang nach Selbständigkeit in der Berufsausübung ist stärker. Teilweise arbeiten diese Selbständigen mehr und verdienen weniger, als in einem Angestelltenverhältnis. Das muss jeder für sich selber entscheiden.

Tipp!

Ich kann nur jedem Unternehmer raten, seine Leistungen angemessen zu verkaufen, dabei Preis und Dienstleistung kaufmännisch zu kalkulieren. Wie das geht, dazu können wir Sie in der Kanzlei beraten!


Kosten für den betrieblich genutzten Pkw steuerlich geltend machen

Die Möglichkeiten, die Kosten für den betrieblich genutzten Pkw steuerlich geltend zu machen, sind vielfältig und haben sich durch die Zeitersparnis, ein rechtssicheres Fahrtenbuch über das Handy zu führen, und durch die Steuerermäßigungen bei Anschaffung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen weiter vergrößert.

Tipp!

In der Kanzlei können wir die bestmögliche Gestaltung für Sie überprüfen. Lassen Sie sich beraten!


Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde bis zum 30.06.2022 verlängert. Dies bedeutet, dass Kurzarbeitergeld gezahlt wird, wenn mindestens 10% der Mitarbeiter vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die SV-Beiträge werden auch nach dem 31.03.2022 zur Hälfte erstattet. Dies aber nur, wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden ist.

Intensiver prüft die Arbeitsagentur, ob die Kurzarbeit strukturell oder coronabedingt ist. Grundsätzlich rechnet man Arbeitsausfall aufgrund fehlender oder nicht ausführbarer Aufträge zum normalen Unternehmerrisiko.

Hierzu ein Beispiel:

Kürzlich forderte die Arbeitsagentur, einen coronabedingten Arbeitsausfall in einem Hotel zu begründen und verwies gleichzeitig darauf, dass die Verkürzung der Öffnungszeiten einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen kann und damit eventuell den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausschließt.

In unserer gemeinsam mit dem Mandanten erarbeiteten Stellungnahme haben wir die Einschränkungen in der Gastronomie und im Hotelgewerbe aufgelistet und dessen Auswirkungen ausführlich begründet. Es ergab sich eine lange Liste von 2G über 3G bis hin zur Sperrstunde und abgesagten Familienfeiern…

Tipp!

Die Mitarbeiter des Lohnteams der Kanzlei haben genügend Erfahrung und können Sie auch zu diesem Thema umfassend beraten!


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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Karsten Krause - Steuerberater

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