Steuertipps & News September 2022

Steuertipps & News September 2022

Sonderurlaub, Kündigungsfristen bei Aushilfen, Sparen bei steigenden Kosten

Kündigungsfristen bei Aushilfen (Minijobber) beachten!

Viele Arbeitgeber beschäftigen Minijobber als Aushilfen. Für die Minijobber gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regeln, wie für alle anderen Arbeitnehmer. Sie haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und einen Kündigungsschutz. Die Kündigungsfrist beträgt also mindestens 4 Wochen, wenn nichts Anderes vereinbart wurde.

Bei Aushilfen, die nicht länger als 3 Monate beschäftigt werden, ist es möglich im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Diese ist dann verbindlich.

Sollen Aushilfen nur für einen vorübergehenden Einsatz im Unternehmen beschäftigt werden, dann empfiehlt sich also, dass der Arbeitgeber

  • einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Aushilfe schließt,
  • ggf. den Arbeitsvertrag auf die Dauer des Einsatzes zeitlich befristet,
  • ggf. eine Probezeit mit einer kürzeren Kündigungsfrist vereinbart,
  • einen Aufhebungsvertrag schließt, wenn das Arbeitsverhältnis kurzfristig beendet werden soll,
  • dass Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wird, wenn schwerwiegende Rechtsverletzungen seitens des Beschäftigten vorliegen (dieser z.B. trotz Aufforderung nicht mehr an der Arbeit erscheint).

Tipp!

Einzelheiten dazu erfahren Sie unter

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html#:~:text=Gesetzliche%20K%C3%BCndigungsfristen,als%20auch%20f%C3%BCr%20Ihren%20Minijobber


Sparen bei steigenden Kosten


Einkommensteuererklärung abgeben

Wurde Lohnsteuer gezahlt, lohnt es sich in den meisten Fällen eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In vielen Fällen wird die Lohnsteuer, oft sogar in voller Höhe zurückerstattet. Bis Ende dieses Jahres kann noch die Einkommensteuererklärung für 2019 und spätere Jahre eingereicht werden.

Energiepreispauschale auszahlen lassen

Alle Arbeitnehmer und Minijobber (als Hauptberuf) bekommen die Energiepreispauschale entweder mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung September oder über die Einkommensteuererklärung ausgezahlt. Einzelheiten dazu unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.

Fahrgemeinschaften bilden

Arbeitnehmer können zusammen an die Arbeit fahren und trotzdem darf jeder die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.

Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen

Für die Werbungskosten, insbesondere die Entfernungspauschale, können sich die Arbeitnehmer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit zahlen sie weniger Lohnsteuer und müssen nicht erst auf eine Erstattung in der Einkommenssteuerklärung warten.

Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer

Um Fahrtkosten zu sparen, kann sich die Arbeit im Homeoffice lohnen. Für jeden Tag kann man eine Aufwandspauschale in Höhe von 8 € steuerlich geltend machen. Nutzt man ein häusliches Arbeitszimmer kann man sogar anteilige Kosten der Wohnung, auch Heizung und Strom, steuerlich geltend machen.

Tipp!

Einzelheiten zu den Spartipps erhalten Sie von den Mitarbeiterinnen der Kanzlei. Lassen Sie sich beraten!


Stundensatz einfach berechnen

Wieviel muss ich als Unternehmer dem Kunden berechnen, dass sich der Auftrag für mich lohnt?

Bei der Beratung der Mandanten der Kanzlei wird deutlich, dass viele Unternehmer ihre Preise „vom Mitbewerber“ abschreiben und gar nicht selber kalkulieren. Da viele Unternehmer Praktiker und keine Zahlenmenschen sind, ist das durchaus verständlich. Trotzdem steht und fällt der unternehmerische Erfolg mit den Preisen und dem daraus resultierenden Ertrag.

Kalkulieren Sie Ihre Preise oder Stundensätze mit 3 Zahlen:

Vorkalkulation Auftrag

Um ein Angebot abgeben zu können, rechnen Sie

Ihre Kosten des Auftrages : geplante Stunden = Preisuntergrenze

Darauf können Sie den gewünschten Gewinn rechnen und haben den aufzurufenden Preis pro Stück oder pro Stunde.

Nachkalkulation Auftrag

Um ein Angebot nach zu kalkulieren rechnen Sie

(Umsatz ./. Kosten) : eingesetzte Stunden = Umsatz pro Stunde

Damit sehen Sie, ob sich der Auftrag gerechnet hat.

Tipp!

Sie kommen damit nicht zu Recht oder wissen nicht, wo die nötigen Zahlen dafür herkommen? Lassen Sie sich beraten! Wir erstellen Ihnen eine einfache Kalkulationsgrundlage.


Sonderurlaub - Wem eine bezahlte Freistellung zusteht

Bei bestimmten persönlichen Ereignissen können Arbeitnehmer Sonderurlaub in Anspruch nehmen. Sonderurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Dieser muss beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden und wird wie zusätzlicher Urlaub behandelt.

Sonderurlaub ist bei einer unverschuldeten Dienstverhinderung eines Arbeitnehmers, insbesondere bei

  •  Hochzeit, auch Goldene Hochzeit der Eltern oder andere hohe Familienfeste
  •  Entbindung der Ehefrau, auch für das Aufsuchen des Standesamtes
  •  Umzug
  •  Ladungen zu Behörden oder Gerichten
  •  Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit
  •  Arztbesuchen
  •  Teilnahme an Prüfungen
  •  Erkrankung oder Tod eines nahen Familienangehörigen
  •  Schwangerschaftsabbruch
  •  Ausübung politischer oder religiöser Rechte
  •  Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel
  •  Maschinenstillstand infolge Stromausfall
  •  … (beispielhafte Aufzählung)

zu gewähren.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass bestimmte persönliche Angelegenheiten nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden können.

Tipp!

Es ist möglich, dass die Bedingungen für den Sonderurlaub in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen genauer präzisiert werden. Dort kann man auch die Dauer des Sonderurlaubes festlegen. Dies ist dann für das Arbeitsverhältnis maßgebend. Damit besteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten.



Um eine bessere Lesbarkeit der Informationen zu erreichen, verzichten wir auf die Gendersprache. Es sind immer alle Geschlechter gemeint. 


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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Karsten Krause - Steuerberater

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