Keine Steuer gezahlt - trotzdem Geld vom Finanzamt zurück

Keine Steuer gezahlt - trotzdem Geld vom Finanzamt zurück

News & Tipps Mai 2023

Keine Steuer gezahlt - trotzdem Geld vom Finanzamt zurück

Geringverdiener zahlen keine Lohn- bzw. Einkommensteuer, wenn ihr Einkommen die steuerlichen Freibeträge nicht überschreitet. Trotzdem kann sich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnen und sich eine Erstattung im Einkommensteuerbescheid ergeben. Dies ist in 2 Fällen möglich:

Energiepreispauschale

Sie haben im Jahr 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 € nicht erhalten, aber einen Anspruch darauf, weil sie erwerbstätig waren. Dann können Sie diese mit der Einkommensteuererklärung 2022 beantragen und unabhängig ihrer Einkommensteuer erstatten lassen.

Tipp!

Den Rentnern wurde eine weitere Energiepreispauschale über das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung direkt ausgezahlt. Waren Sie im Jahr 2022 Rentner (Stichtag 01.12.2022) und berufstätig (reicht 1 Tag im Jahr), erhalten Sie eine weitere Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung, sozusagen insgesamt 2 x 300 €.

Einzelheiten zum Anspruch:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Mobilitätsprämie

Fahrtkosten an die Arbeit können als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Es ergibt sich jedoch nur eine Steuererstattung, wenn auch Einkommensteuer festgesetzt wird; also auch hier die steuerlichen Freibeträge überschritten werden.

Fährt man täglich mehr als 20 km zur Arbeit (einfache Strecke) oder entstehen die wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelten Haushaltsführung, dann zahlt der Fiskus auf Antrag eine Mobilitätsprämie. Diese gilt auch bereits für die Einkommensteuererklärung 2021.

Beispiel:

2021

zu versteuernde Einkommen (= nach Abzug aller Ausgaben und Freibeträge) 16.000 Euro

Entfernung zur Arbeitsstätte 40 km

Mobilitätsprämie

40 km - 20 km = 20 km x 0,35 € x 220 Arbeitstage 1.540 €

1.540 € Bemessungsgrundlage x 14% 215,60 €

2022

zu versteuernde Einkommen (= nach Abzug aller Ausgaben und Freibeträge) 18.000 Euro

Entfernung zur Arbeitsstätte 40 km

Mobilitätsprämie

40 km - 20 km = 20 km x 0,38 € x 220 Arbeitstage 1.672 €

maximal Höhe der Unterschreitung des Grundfreibetrages (Beispiel) 1.488 €

1.488 € Bemessungsgrundlage x 14% 208,32 €

Tipp!

Die Höhe der Mobilität ist also auch von der Höhe des Unterschreitens des Grundfreibetrages abhängig. Diesen kann man nur in der Einkommensteuererklärung ermitteln.


23.05.2023

Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

Website shipped by Webflaggschiff
Zu allen Ihren Fragen verspreche ich Ihnen eine hochwertige und fachgerechte Beratung.
Karsten Krause - Steuerberater

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de