Keine Umsatzsteuer auf die Anschaffung von PV-Anlagen
Seit dem 01.01.2023 wird für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet. Das heißt, dass die Anlagen automatisch 19% günstiger geworden sind.
Ziel des Gesetzgebers ist es außerdem, die Voraussetzungen zu schaffen, dass in den meisten Fällen für den Betrieb von PV-Anlagen keine Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden müssen.
Was zählt alles zur PV-Anlage?
Unklar war zunächst, auf welche Komponenten im Zusammenhang mit PV-Anlagen die Umsatzsteuer mit 0% berechnet wird. Das wurde zwischenzeitlich in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums klargestellt.
Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie
z. B.:
- Wechselrichter,
- Speicher,
- Dachhalterung,
- Energiemanagement-System,
- Solarkabel,
- Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose),
- Funk-Rundsteuerungsempfänger
- Backup Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
Auch die (nachträgliche) Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren
Ersatzteile, sowie deren Installation unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn diese, Teil
einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
Keine wesentlichen Komponenten sind Zubehör, wie z. B. Schrauben, Nägel und Kabel, auch wenn diese für die Installation der Anlage notwendig sind. Ebenso wenig gehören Stromverbraucher für den neu erzeugten Strom (z. B. Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe, Wasserstoffspeicher) zu den wesentlichen Komponenten einer Photovoltaikanlage. …“
(Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 27.02.2023.)
Tipp!
Prüfen Sie bitte die Rechnung des Anlagenverkäufers bzw. der Installationsfirma genau, wie hoch die Umsatzsteuer berechnet wurde. Bei Fragen beraten wir Sie gerne! Steuerberater gefragt - Geld gespart! …
15.06.2023
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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