Sozialversicherung - Welche Branchen sofortmeldepflichtig sind

Sozialversicherung - Welche Branchen sofortmeldepflichtig sind

Steuertipps & News Juli 2023

Bereits zum 01.01.2009 hat der Gesetzgeber erweiterte Meldepflichten für 11 Branchen eingefügt.

Außerdem müssen Mitarbeiter dieser Branchen während der Arbeit ein Ausweisdokument mit sich führen.

Die sofortmeldepflichtigen Unternehmen sollten Ihre Mitarbeiter nachweislich auf das Mitführen der Dokumente hinweisen (z.B. durch eine Regelung im Arbeitsvertrag oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung).

Dazu können Sie mehr lesen unter:

https://krause-steuerberater.de/1677825815-steuertipps-und-news-m%C3%A4rz-2023#Wegfall

Falls der Betrieb sofortmeldepflichtig ist, weil er zu einer der nachstehend aufgeführten Branchen gehört,

• Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

• Schaustellergewerbe

• Baugewerbe

• Personenbeförderungsgewerbe

• Speditions-, Transport- und das damit verbundene Logistikgewerbe

• Unternehmen der Forstwirtschaft

• Gebäudereinigungsgewerbe

• Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

• Fleischwirtschaft

• Prostitutionsgewerbe

• Wach- und Sicherheitsgewerbe,

müssen die Mitarbeiter vor Beschäftigungsbeginn direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt werden. Hierzu kann z. B. sv.net online genutzt werden.

Dabei ist der genaue Beginn der Beschäftigung entscheidend. Das heißt, wenn ein Gastronomiebetrieb eine Aushilfskraft am Sonntag ab 10.00 Uhr beschäftigt, muss diese bis 10.00 Uhr mittels Sofortmeldung im DEÜV-Meldeportal registriert sein. Eine andere Form der Sofortmeldung ist nicht zulässig.

Zusätzlich muss die Mitarbeiterin, wie auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Branchen, später „normal“ im DEÜV-Meldeportal angemeldet werden. Sollte das Beschäftigungsverhältnis nicht zu Stande kommen, muss die Meldung storniert werden.

Der Zoll führt anlassunabhängige Kontrollen durch. Wird gegen die Meldepflichten verstoßen, können Ordnungsgelder bis zu 25.000 € verhängt werden.

Viele Unternehmen führen verschiedenste Tätigkeiten aus. Oft ist es nicht klar, ob das betreffende Unternehmen unter die Sofortmeldepflicht fällt.

Tipp!

Lassen Sie sich beraten! Das Lohn-Team der Kanzlei beschäftigt sich täglich mit Sofortmeldungen. Bei Fragen sprechen Sie die Mitarbeiterinnen gerne an.


19.07.2023

Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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