Versicherungssteuer auf Garantieverlängerung durch Händler

Versicherungssteuer auf Garantieverlängerung durch Händler

Steuertipps & News Oktober 2023

In einigen Branchen ist es üblich eine Garantieverlängerung über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus anzubieten. Besonders im Kfz.- und im Elektronikhandel werden entgeltliche Garantiezusagen als Marketinginstrument genutzt.

Was bedeutet das steuerlich?

Zunächst ist zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Garantiezusagen zu unterscheiden.

Eine unentgeltliche Garantiezusage liegt vor, wenn die Garantiezusage bereits im Kaufpreis mit eingepreist ist und Kunden keine Möglichkeit haben, auf diese unter Minderung des Kaufpreises zu verzichten. Hieraus ergeben sich keine Besonderheiten.

Eine entgeltliche Garantiezusage liegt vor, wenn zum Kaufpreis ein Zusatzbetrag für eine (zusätzliche) Garantie gewählt werden kann. Bei einer entgeltlichen Garantiezusage handelt es sich um eine Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Garantiefall eine Geldzahlung oder eine Reparatur erfolgt.

Das (zusätzliche) Entgelt unterliegt nicht der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), sondern der Versicherungssteuer. Die Versicherungssteuer ist über das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen. Dort ist eine Registrierung notwendig. Käufer haben keinen Vorsteuerabzug. Außerdem gelten die Aufzeichnungs- und Meldepflichten für Versicherer.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte bereits am 11.05.2021 ein Schreiben mit Einzelheiten.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2021-05-11-USt-VersSt-Garantiezusage-Kfz-Haendler.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Die Grundsätze in diesem Schreiben sind, nachdem der Beginn zweimal verschoben wurde, ab 01.01.2023 anzuwenden.

Tipp!

Um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, sollten Sie die Garantie separat über eine Versicherungsgesellschaft regeln und nur als Vermittler auftreten. Die Vertragsbeziehung besteht dann zwischen Versicherungsgesellschaft und Kunden. Zu Einzelheiten beraten wir Sie gerne!

03.10.2023


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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