Gutscheine an Mitarbeiter

Gutscheine an Mitarbeiter

Steuertipps & News Oktober 2023

Warengutscheine, Tankgutscheine

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern Waren- oder Tankgutscheine im Wert von bis zu 50 €, um Lohnsteuer und Sozialversicherung zu sparen. Für die Arbeitnehmer wird der Betrag brutto gleich netto gezahlt. Es können darüber hinaus Gutscheine für Waren jeder Art an die Arbeitnehmer gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Die Arbeitnehmer erhalten einen Gutschein bis maximal 50,00 € und können diesen in dem jeweiligen Geschäft einlösen.

2. Es ist keine Barauszahlung möglich.

3. Der Gutschein wird zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt.

Wichtig!

Karten eines Online-Händlers sind nicht begünstigt, wenn sie auch für Produkte von Fremdanbietern (z. B. Marketplace) einlösbar sind (z. B. Amazon-, Zalando- oder Wunsch-Gutscheine)!

Tipp!

Greifen Sie auch bei Gutscheinkarten auf regionale Anbieter zurück. Viele Städte bieten sogenannte Citykarten an. Dort haben Sie die Auswahl von mehreren Geschäften (Akzeptanzstellen). In diesem Fall schließt der Aussteller mit der Akzeptanzstelle einen Akzeptanzvertrag. Der Aussteller stellt den Betrag dem Arbeitgeber in Rechnung.

Bei Gutscheine für Waren des eigenen Arbeitgebers gilt ein sogenannter Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 € im Kalenderjahr. Der verbilligte oder unentgeltliche Bezug solcher Waren ist danach steuer- und sozialversicherungsfrei.

Gutscheine für persönliche Anlässe

Für persönliche Anlässe können Mitarbeiter Sachzuwendungen bis maximal 60 € erhalten. Solche Sachzuwendungen sind auch für im gleichen Haushalt lebende Angehörige möglich. Persönliche Anlässe sind z.B. Geburtstag, Taufe, Konfirmation oder Kommunion, Hochzeit, Jubiläen und ähnliche Anlässe. Diese können auch mehrmals im Jahr vorliegen. Dagegen sind Feiertage, wie Ostern oder Weihnachten keine persönlichen Anlässe.

Als Sachzuwendungen können den Arbeitnehmern auch Gutscheine ausgehändigt werden. Es gelten die gleichen Voraussetzungen, wie oben. Allerdings gilt hier die 60 € Grenze und es können zusätzlich monatlich Waren- oder Tankgutscheine bis zur 50 € Freigrenze gewährt werden.

Tipp!

Die Gewährung von Gutscheinen gehört auf die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen. Wenn Sie ihren Arbeitnehmern Gutscheine gewähren, dann lassen Sie sich bitte vorher beraten. Die Mitarbeiterinnen des Lohnteams beraten Sie gerne!

11.10.2023


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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