Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 - Was ist zu beachten?

Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 - Was ist zu beachten?

News & Tipps November 2023

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn 2024 auf 12,41 Euro. Zu Beginn des Jahres 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro erhöht. Die Grenze für die Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird zum Jahresbeginn 2024 auf 538,00 Euro angehoben (bisher: 520,00 Euro).

Auf die Arbeitgeber und ihre Steuerberatung kommen einige Aufgaben zu. Diese haben wir nachfolgend zusammengestellt:

1.  Zunächst sollten alle Gehälter und Stundenlöhne überprüft werden, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird.

2.  Nach eventueller Lohn- bzw. Gehaltsänderung müssen die bestehenden Verträge angepasst werden.

3.  Das gilt auch für die Minijobs, dessen Abrechnung umgestellt werden muss.

4.  Durch die Mindestlohnerhöhung verkürzt sich auch der Abstand beim Lohn & Gehalt zu den übrigen Mitarbeitern, insbesondere zwischen Ungelernten und Fachkräften. Das kann Begehrlichkeiten wecken und ggf. stehen Lohnverhandlungen an.

5.  Wie das bei den Praktikanten aussieht, erfahren Sie unter folgenden Link:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html

Tipp!

Partner bei allen Fragen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind die Mitarbeiterinnen des Lohnteams der Kanzlei.


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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Karsten Krause - Steuerberater

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