Aufgabe des Gewerbebetriebes - Was ist zu beachten?

Aufgabe des Gewerbebetriebes - Was ist zu beachten?

Steuertipps & News November 2023

Ist der Ruhestand erreicht oder der Gewerbebetrieb bzw. die Selbständige Tätigkeit rentiert sich nicht mehr, kann man den Betrieb aufgeben oder die Selbständige Tätigkeit beenden. Eine geordnete Aufgabe ist keine Insolvenz. Eine Aufgabe des Gewerbebetriebes oder der Selbständigen Tätigkeit hat Folgen, die beachtet werden müssen. Deshalb sollte sie gut geplant werden.

Bitte Fristen beachten!

Zunächst ist es nötig, sich über bestehende Fristen zu informieren. Wie lange läuft der Mietvertrag? Wie sind die Kündigungsfristen der Mitarbeiter? Sind weitere Verträge zu kündigen?

Was passiert steuerlich bei der Aufgabe?

Innerhalb eines Monats nach Aufgabe ist eine Anzeige beim zuständigen Finanzamt notwendig. Hierin wird der Aufgabestichtag erklärt. Es erfolgt eine steuerliche Abmeldung und es muss die Umsatzsteuer-Jahreserklärung innerhalb dieser Monatsfrist an das Finanzamt übermittelt werden.

Bei der steuerlichen Abmeldung werden die steuerlichen Konsequenzen geprüft. Zum Beispiel: Gibt es Übernehmer des Betriebes? Was passiert mit den Wirtschaftsgütern?

Die Entnahme oder die Veräußerung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann eine Umsatzsteuerzahlung auslösen und führt zu einem Entnahmegewinn, der zu versteuern ist.

Erfolgt die Aufgabe nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder ist eine dauernde Berufsunfähigkeit eingetreten und wird die berufliche Tätigkeit dauerhaft eingestellt, gewährt das Finanzamt einen Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro, sofern der Aufgabegewinn nicht höher 136.000 Euro ist. Darüber hinaus mindert sich der Freibetrag.

Ein Aufgabegewinn entsteht insbesondere durch die Entnahme von Fahrzeugen und Gebäudeteilen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen. Bei diesen Entnahmen empfiehlt sich eine Bewertung durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier Steuern zahlen ohne ein entsprechendes Einkommen generiert zu haben, aus dem die Steuern gezahlt werden können. Deshalb sollte anstatt der Entnahme und Überführung in das Privatvermögen auch ein Verkauf geprüft werden.

Tipp!

Für eine steuerrechtliche Bewertung von Gebäuden verfügt die Kanzlei über das nötige Knowhow. Sprechen Sie uns ruhig an!

Auch auf laufende Steuerzahlungen ist zu achten. Vorauszahlungen sollten angepasst werden.

Aufgabe einer GmbH

Firmiert Ihr Unternehmen als GmbH wird die Aufgabe deutlich bürokratischer. Notariell muss ein Liquidator bestellt werden. Dieses Amt können auch die Geschäftsführer übernehmen. Außerdem ist, unter anderem, ein Sperrjahr zu beachten, in dem potentielle Gläubiger die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche anzumelden. Das gilt auch, wenn es vermeintlich keine Schulden zu tilgen gibt. Erst danach erfolgt die Ermittlung eines Aufgabegewinns.

Checkliste der Handwerkskammer Stuttgart

Die Handwerkskammer Stuttgart hat eine Checkliste zur Gewerbeaufgabe veröffentlicht. Diese finden Sie im Downloadbereich dieser Webseite.

Tipp!

Die Abmeldung Ihres Gewerbebetriebes oder Ihrer Selbständigen Tätigkeit sollte nie ohne Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung erfolgen. Deshalb lassen Sie sich bitte beraten!



Stand. 22.11.2023


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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