Krankheitskosten für die Steuer planen?

Krankheitskosten für die Steuer planen?

News & Tipps Dezember 2023

Ausgaben zur Erhaltung der eigenen Gesundheit können in der Einkommensteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Insbesondere für viele Rentnerinnen und Rentner ist es eine der wenigen Möglichkeiten, das Einkommen zu mindern und Einkommensteuer zu sparen.

Allerdings wirken sich diese Kosten nur aus, wenn eine sogenannte „zumutbare Belastung“ überschritten ist. Diese „zumutbare Belastung“ ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte:


Die genaue Staffelung ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz. Einzelheiten erfahren Sie unter

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html


Beispiel:

Ein Ehepaar hat keine Kinder, für die sie noch Kindergeld erhalten. Die Ehefrau bezieht monatlich 1.500 € Rente (angenommener Besteuerungsanteil 80% = 1.200 x 12 Monate = 18.000 € Einkommen. Ehemann bezieht monatlich 1.600 € Rente (angenommener Besteuerungsanteil 70% = 1.120 € x 12 Monate = 13.440 €. Jährliches Gesamteinkommen: 31.440 € (vereinfachte Berechnung).

Die „zumutbare Belastung“ nach § 33 Abs. Nr. 1b (siehe Tabelle) wird in 2 Schritten berechnet. Das Gesamteinkommen wird entsprechend der obigen Tabelle aufgeteilt (4% von 15.340 und 5% vom Rest 16.100 (15.340 + 16.100 = 31.440 €)):

1. Schritt: 4 % von 15.340 € 613,60 €

2. Schritt: 5 % von 16.100 € (31.440 € – 15.340 €) 805,00 €

Zumutbare Belastung beträgt für das Ehepaar 1.418,60 €

Merke:

Sind die Ehegatten berufstätig und beziehen Arbeitslohn kann davon ausgegangen, dass der Arbeitslohn die Renten aus dem Beispiel übersteigt. Es ergibt sich demnach eine höhere „zumutbare Belastung“. Bei Steuerpflichtigen mit Kindern reduziert sich die zumutbare Belastung aufgrund der niedrigeren %-Sätze.

Zu den Krankheitskosten zählen, z. B.:

•  Arztkosten

•  Kosten für alle Heilbehandlungen

•  Arzneimittel

•  Fahrtkosten

•  Hilfsmittel (Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte, Rollstühle usw.)

Wichtig ist, dass nur der tatsächlich gezahlte eigene Anteil an diesen Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Tipp!

Natürlich können die meisten Krankheitskosten nicht geplant werden. Aber es gibt auch Ausgaben, die geplant werden können. So werden z. B. größere Zahnbehandlungen, medizinische Hilfsmittel eventuell mittelfristig geplant. Können die Kosten für Behandlungen, Hilfsmittel u. a. zeitlich gesteuert werden, so dass in einem Jahr die zumutbare Belastung überschritten wird. Dann wirkt sich ein Teil der Aufwendungen steuerlich aus.


Stand: 13.12.2023


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

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Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
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Telefon 036924 4809-0

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