Um was geht es?
Bei eBay, MyHammer und ähnlichen Portalen bieten Unternehmer und Privatpersonen Leistungen an. Ob das die Vermietung von Ferienwohnungen, Dienst- oder Handwerkerleistungen oder der regelmäßige Verkauf von Waren ist. Die Erlöse daraus sind zu versteuern. Die Finanzverwaltung hat erkannt, dass es gerade beim Anbieten im Internet eine hohe Dunkelziffer gibt, da einige Anbieter der Meinung sind, dort erzielte Erlöse nicht zu versteuern. Davor kann man nur warnen!
Was ist neu?
Seit Anfang des Jahres 2023 ist das „Plattform-Steuertransparenzgesetz“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber, Daten im Rahmen eines internationalen Datenaustausches an die Finanzverwaltung zu melden. Damit soll die steuerliche Erfassung der dort getätigten Geschäfte sichergestellt werden.
Im Einzelnen?
Die Nordrhein-westfälische Finanzverwaltung hat unter
https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz
einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) veröffentlicht. Dem können Einzelheiten übersichtlich entnommen werden.
Was ist zu beachten?
Werden Leistungen und Waren im Internet angeboten, steht immer die Frage, ob die daraus zu erzielenden Erlöse zu versteuern sind. Ob es sich dabei tatsächlich um steuerlich relevante Vorgänge handelt, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Tipp!
Die Steuerprofis der Kanzlei können solche Sachverhalte gut überprüfen. Lassen Sie sich beraten!
Stand: 31.01.2024
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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