Wachstumschancengesetz tritt in Kraft

Wachstumschancengesetz tritt in Kraft

Steuertipps & News April 2024

Der Bundesrat hat dem von der Ampel-Koalition vorgelegten Wachstumschancengesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält u.a. folgende Regelungen:

  • Erhöhung der Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen: Zukünftig können bis zu 40% der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren abgeschrieben werden.
  • Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Höhe der degressiven Abschreibung beträgt das doppelte des normalen Abschreibungssatzes, maximal 20%.
  • Förderung von E-Autos: Für die private Nutzung von reinen E-Autos müssen nur 0,25% des Bruttolistenpreises versteuert werden. Dies galt bisher nur, wenn der Neupreis des Fahrzeugs maximal 60.000 € beträgt. Dieser Höchstbetrag wird ab 2024 auf 70.000 € angehoben.
  • Neue Grenzen für die Buchführungspflicht: Die Schwellenwerte werden auf 800.000 € Umsatzerlöse und auf 80.000 Euro Jahresüberschuss bzw. Gewinn angehoben.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Die Grenze für die Befreiung von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung wird von 1.000 € auf 2.000 € angehoben.
  • Befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude: Werden Gebäude, die Wohnzwecken dienen, angeschafft oder hergestellt, können diese mit 5% degressiv abgeschrieben.
  • Geschenke an Geschäftspartner: Anhebung der Freigrenze für Geschenke auf 50 €
  • Anhebung der Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer auf 9 Euro
  • Anhebung der Grenze für die Ist-Besteuerung in der Umsatzsteuer auf 800.000 €
  • Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 €
  • Rentenbesteuerung: Verlängerung des Übergangszeitraums für die nachgelagerte Besteuerung von Renten bis 2058 (Anstieg des Besteuerungsanteils um nur 0,5 Prozent pro Jahr)
  • Kleinunternehmer sind ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabepflicht einer Umsatzsteuererklärung befreit.
  • Abschaffung der Tarifermäßigung (Fünftelregelung) im Lohnsteuerabzugsverfahren,
  • Einführung einer eRechnungspflicht für Leistungen zwischen Unternehmern (B2B) im Inland ab 01.01.2025
  • Digitalisierung des Spendenverfahrens,
  • Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften: Steuerpflichtige, die Überschusseinkünfte von mehr als 750.000 € erzielen, müssen die Unterlagen zu den Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufbewahren. Bisher lag die Einkunftsgrenze bei 500.000 €.

(Auswahl in vereinfachter Darstellung)

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Höhere Abschreibungen sollen zum Investieren anregen. Trotzdem sollten Investitionen sinnvoll geplant und gestaltet werden. Sprechen Sie uns an! Wir können Ihnen wertvolle Unterstützung bei geplanten Investitionen geben.


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

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