Die Thüringer Aufbaubank hat ein Förderprogramm für „Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum“ (KLUG) aufgelegt.
Gefördert werden Investitionsvorhaben in gewerblichen Unternehmen, die den sogenannten Bedarf der Grundversorgung abdecken. Als Bedarf der Grundversorgung dienen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter, die Verbrauchsgüter und Dienstleistungen anbieten, wie:
• Lebensmittel-, Back- und Konditoreiwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke,
• Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren,
• Sanitätswaren, Heimtierfutter, Zeitungen und Zeitschriften,
• Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen (z.B. Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie),
• Friseure, Floristikgeschäfte,
• Gastronomie
Der Förderzuschuss beträgt 45% der förderfähigen Investitionen und ist auf 300.000 € De-Minimis-Beihilfe in den letzten 3 Jahren begrenzt.
Weitere Informationen und Anträge zum KLUG-Förderprogramm sind hier zu finden.
Tipp!
Nutzen Sie die Förderung, um ihr Unternehmen auf die Zukunft vorzubereiten!
Stand: 15. Mai 2024
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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