Umsetzung des Arbeitsnachweisgesetzes und der Arbeitszeiterfassungspflicht

Umsetzung des Arbeitsnachweisgesetzes und der Arbeitszeiterfassungspflicht

Steuertipps & News Juni 2024

Umsetzung des Arbeitsnachweisgesetzes und der Arbeitszeiterfassungspflicht

Heute möchte ich Sie auf zwei, für alle Arbeitgeber bestehende Vorschriften hinweisen.

Arbeitsnachweisgesetz

Bereits zum 01.08.2022 ist das Arbeitsnachweisgesetz in Kraft getreten, über das wir in unseren News im August 2022 auf der Webseite der Kanzlei informiert haben.

Das Gesetz besagt, dass bestimmte Regelungen jedes Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten sind. Das gilt für alle Arbeitsverhältnisse, auch für Minijobs.

Sollten keine schriftlichen Anstellungs- oder Arbeitsverträge vorliegen, dann sind sogenannte Arbeitsnachweise mit den Arbeitnehmern zu vereinbaren. Das Muster eines Arbeitsnachweises können Sie unter https://krause-steuerberater.de/downloads.php herunter laden. Vorlagen für Anstellungs- und Arbeitsverträge sind dort ebenfalls verfügbar.

Bei den Minijobs beachten Sie bitte, dass dort u. a. auch Vereinbarungen zu Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen zu treffen sind. Sollte kein Urlaub vergütet werden, dann mindert dieser den vereinbarten Stundenlohn und kann zu einer Unterschreitung des Mindestlohnes führen. Auch dies sollte unbedingt geprüft werden.

Arbeitszeiterfassungspflicht

Über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes besteht inzwischen auch eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit aller Arbeitnehmer. Die Erfassung kann manuell oder digital erfolgen. Eine Vorlage für die manuelle Zeiterfassung können Sie ebenfalls von unserer Webseite herunterladen. Auf dem Markt sind digitale Tools erhältlich. Erfolgt keine Erfassung der Arbeitszeit drohen Bußgelder oder Lohnnachforderungen von Arbeitnehmern.

Tipp!

Auch wenn dies wieder den Bürokratieaufwand erhöht, sollten Sie die vorstehenden Reglungen unbedingt beachten, um späteren Schaden abzuwenden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Lohnteams der Kanzlei gerne zur Verfügung.


Stand: 21. Juni 2024


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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