Einführung der E-Rechnung

Einführung der E-Rechnung

Steuertipps & News Juli 2024

Einführung der E-Rechnung

Definition

Ab dem 01.01.2025 unterscheidet man zukünftig zwischen der E-Rechnung und sonstigen Rechnungen.

Als E-Rechnung wird ein strukturiertes elektronisches Format bezeichnet (XML-Daten nach EU-Norm), dass eine elektronische Verarbeitung zulässt. Das Format der E-Rechnung soll der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.

Mit sonstigen Rechnungen sind im Wesentlichen Papierrechnungen, sowie Rechnungen in anderen elektronischen Formaten, wie z. B. PDF, gemeint.

Zum Öffnen der E-Rechnung ist also eine spezielle Software nötig. Ungeachtet dessen sind alle Unternehmer ab 01.01.2025 verpflichtet, solche Datenformate anzunehmen.

Kreis der Betroffenen

Betroffen sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Lieferungen oder sonstige Leistungen gegenüber anderen Unternehmen ausführen (B2B).

Als Ausnahmen sollen voraussichtlich Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Wert von 250 € gelten.

Einführung E-Rechnungspflicht und Übergangsfristen

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen alle technischen Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sein, Rechnungen im neuen Format entgegenzunehmen.

Bis einschließlich 31.12.2026 können Unternehmen ihre Rechnungen weiter in den bisherigen Formaten versenden.

Ab dem 01.01.2027 gilt diese Begünstigung für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 € nicht mehr.

Ab dem 01.01.2028 sind alle Unternehmen zum Versand der E-Rechnungen verpflichtet.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Software die Voraussetzungen bereits erfüllt. Wir empfehlen Ihnen, mit den Software-Anbietern in Kontakt zu treten, um notwendige Schritte zu planen.

Wie unterstützt die Kanzlei?

In Zusammenarbeit mit der DATEV e.G. bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an.

Tipp!

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig darauf an!


Stand: 03. Juli 2024


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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