Existenzgründung - Was muss ich beachten?
Bei der Gründung eines Unternehmens ist es wichtig, das Insolvenzrisiko und die Haftung zu berücksichtigen. Viele Jungunternehmen scheitern, oft aufgrund von Forderungsausfällen und unzureichendem Eigenkapital. Eine Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen ist essenziell, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Verheiratete Gründer sollten den ehelichen Güterstand und mögliche Folgen einer Scheidung bedenken, um das Firmenvermögen zu schützen.
Existenzgründungen können durch Neugründung sowie durch Übernahme oder Beteiligung an bestehenden Unternehmen erfolgen. Neugründungen bieten die Freiheit, das Geschäft nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, bergen jedoch Unsicherheiten. Übernahmen bieten dagegen bereits vorhandene Strukturen und Zahlen, aber auch Haftungsrisiken. Franchising und Outsourcing sind weitere Optionen.
Die richtige Rechtsform
Es gibt verschiedene Rechtsformen, jede mit eigenen Vor- und Nachteilen:
1. Einzelunternehmen: Der Inhaber führt die Geschäfte allein und haftet mit seinem gesamten Vermögen. Es gibt Varianten wie Einzelkaufmann, Freiberufler und Kleingewerbetreibender.
2. Personengesellschaften: Dazu gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bei diesen haften die Gesellschafter persönlich, wobei bei der KG die Haftung der Kommanditisten beschränkt ist.
3. Kapitalgesellschaften: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bietet eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt ist eine „Mini“- GmbH, die bereits mit 1 € Stammeinlage gegründet werden kann. Die GmbH & Co. KG kombiniert die Vorteile von GmbH und KG.
4. Partnerschaft: Diese Rechtsform ist speziell für Freiberufler und ermöglicht eine Haftungsbeschränkung bei fehlerhafter Berufsausübung.
Alle Rechtsformen bieten Vor- und Nachteile. Diese sollten sorgfältig abgewogen werden.
Wo muss ich mich melden?
Die Eröffnung eines Gewerbebetriebs muss bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) angezeigt werden. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung, müssen aber oft eine Zulassung bei der Berufskammer beantragen. Weitere Anmeldungen sind beim Finanzamt, ggf. beim Handelsregister, Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Kammern erforderlich.
Und die Steuern?
Existenzgründer müssen verschiedene Steuern beachten: Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag (Ertragsteuern) werden auf das persönliche Einkommen erhoben. Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) muss auf die Umsätze erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden. Körperschaftsteuer ist die Ertragsteuer für die Kapitalgesellschaften, wie die GmbH. Lohnsteuer muss vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer, neben den Sozialversicherungsbeiträgen, abgeführt werden. Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben und variiert nach der Rechtsform und der Höhe nach in jeder Gemeinde.
Fazit
Eine erfolgreiche Existenzgründung erfordert eine sorgfältige Planung und ein solides Finanzierungskonzept. Die Wahl der Rechtsform sollte gut überlegt sein. Mit der richtigen Vorbereitung steht einer erfolgreichen Unternehmensgründung nichts im Wege.
Tipp!
Für die Steuern gibt es verschiedene Freigrenzen und Freibeträge, so dass in der Regel nicht sofort Steuern gezahlt werden müssen. Sie sollten deshalb so früh wie möglich eine Steuerberatung aufsuchen und sich beraten lassen!
Stand: 22. August 2024
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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