Neue Verdienstgrenze beim Minijob ab 2025

Neue Verdienstgrenze beim Minijob ab 2025

Steuertipps & News November 2024

Neue Verdienstgrenze beim Minijob ab 2025

Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Dadurch können Minijobberinnen und Minijobber künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro.

Weitere Informationen finden Sie im:

Magazin-Artikel „Minijob und Mindestlohn 2025 – Das ändert sich beim Verdienst“

Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel eine Minijobberin oder ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst.

Durch die Anpassung der Minijob-Grenze bleiben Minijobs flexibel. Was passiert, wenn die Verdienstgrenze im Minijob überschritten wird, erklärt die Minijobzentrale im Video

„Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro: Ist das Überschreiten erlaubt?“.

https://youtu.be/Fwmi_N04zGs


Tipp!

Das Lohn-Team der Kanzlei kann Ihnen spezielle Fragen zum Minijob beantworten. Sprechen Sie uns an!

Quelle: „Minijobzentrale“ der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See



Stand: 13. November 2024


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

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Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

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