Jedes Unternehmen erhält eine Wirtschaftsidentifikationsnummer
Im Februar wurde vom Bundeszentralamt für Steuern damit begonnen, die Wirtschaftsidentifikationsnummern (W-IdNr.) zu vergeben. Durch die, für das Finanzamt gespeicherte Vollmacht, gehen derzeit die Mitteilungen über die W-IdNr. für die Mandanten der Kanzlei ein.
Was bedeutet die Wirtschaftsidentifikationsnummer?
Jedem wirtschaftlich Tätigen wird zur Identifikation im Besteuerungsverfahren eine W-IdNr. zugeteilt. Dazu ist kein Antrag notwendig.
Dieses Merkmal soll zukünftig die Steuernummern ersetzen, wird aber bis dahin noch parallel dazu verwendet. Derzeit ist die Angabe der W-IdNr. in den elektronischen Steuererklärungen noch nicht verpflichtend.
Zukünftig gilt die W-IdNr. als alleiniges Identifikationsmerkmal für alle Anträge, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber den Finanzbehörden. Bis das eintritt, gibt es großzügige Übergangsregelungen.
Die W-IdNr. besteht aus der Bezeichnung DE und 9 Ziffern.
Wie erfolgt die Vergabe der Wirtschaftsidentifikationsnummer?
Die Vergabe erfolgt in mehreren Stufen.
Zunächst wurde am 30. September 2024 eine Bekanntmachung im Bundessteuerblatt veröffentlicht, in dem mitgeteilt wird, dass alle Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, diese gleichzeitig als W-IdNr. verwendet wird. Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, wird jede Tätigkeit durch ein Zusatzmerkmal …-00001 oder …-00002 gekennzeichnet.
Den weiteren Unternehmen bzw. den Unternehmern, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz sind, wird eine W-IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt. Die Zusendungen sind derzeit voll im Gange.
Bei wirtschaftlichen Tätigen, die ihre Tätigkeit erst neu aufnehmen, wird die W-IdNr. über das Elster-Konto vergeben oder aufgrund der Empfangsvollmacht der bevollmächtigten Steuerberatung elektronisch mitgeteilt.
Was ist sonst noch wichtig?
Über weitere Einzelheiten zur W-IdNr. informiert die Webseite des Bundeszentralamts für Steuern unter
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry10
Tipp!
Haben Sie Fragen zur W-IdNr. dann sprechen Sie die Mitarbeiter der Kanzlei ruhig an. Wir informieren Sie gerne!
Stand: 19. Februar 2025
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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