Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeld nicht rechtmäßig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar 2025 entschieden, dass Banken und Sparkassen keine Negativzinsen auf die Verwahrung von Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben dürfen (Az. ZR 102/24). Das Urteil basiert auf Klagen der Verbraucherzentralen und betrifft auch intransparente Gebührenregelungen auf Girokonten.
Rechtlichen Rat können Sie bei den Verbraucherzentralen einholen.
Empfehlung der Verbraucherzentralen:
1. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge, um die gezahlten Negativzinsen zu ermitteln. Sollten keine Unterlagen mehr vorliegen, haben Sie gemäß § 10 des Zahlungskontengesetzes einen Anspruch auf eine kostenlose Entgeltaufstellung bei Ihrer Bank.
2. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit einer Verbraucherzentrale in Verbindung, um Unterstützung bei der Rückforderung der gezahlten Negativzinsen zu erhalten.
Verbraucherzentralen beobachten weiterhin die Rückerstattungen und sind bereit, notwendige rechtliche Schritte einzuleiten, falls Banken den Rückzahlungen nicht nachkommen.
Die Liste der Verbraucherzentralen in Thüringen finden Sie unter: Verbraucherzentrale Thüringen
Stand: 02. April 2025
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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