Neue Rechnungsanforderungen bei Kleinunternehmern
Welche Unternehmen betrifft die Änderung?
Die nachfolgende Neuregelung betrifft alle Unternehmen, die nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit sind. Das sind sogenannte umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.
Was hat sich geändert?
Durch die Neufassung der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG haben sich auch die Anforderungen an Rechnungen von Kleinunternehmern geändert. Das Bundesfinanzministerium weist in einem Schreiben zur Anpassung des Umsatzsteueranwendungserlasses darauf hin, dass einige bisherige Pflichten entfallen und neue Hinweise auf Rechnungen eingefügt werden müssen.
Ab sofort ist es nach dem neuen § 34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nicht mehr erforderlich, dass Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen eine fortlaufende Rechnungsnummer und den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung angeben. Stattdessen müssen Sie darauf hinweisen, dass für die erbrachte Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt. Es ist ausreichend, diesen Hinweis in umgangssprachlicher Form, beispielsweise als "steuerfreier Kleinunternehmer", auf der Rechnung zu vermerken, solange die Steuerfreiheit für Kleinunternehmer eindeutig bezeichnet ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Kleinunternehmer weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Rechnungen abweichend von der Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung immer auch in Papierform oder anderweitig als sonstige Rechnung auszustellen und zu übermitteln.
Tipp!
Um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, empfehlen wir Ihnen, Ihre aktuellen Rechnungsformulare und -vorlagen entsprechend anzupassen. Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Änderungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand: 02. April 2025
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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