Fahrtenbuch führen und Steuern sparen!
Mit der 1% Regelung Steuern verschenken
Viele Mandanten führen keine Aufzeichnungen zu den Fahrten ihrer betrieblichen Fahrzeuge. In diesem Fall kommt die sogenannte 1% Regelung für alle Fahrzeuge zum Ansatz, die auch privat genutzt werden können. Dies sind in der Regel alle Pkw. Diese „Pauschale“ bezieht sich nicht auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges und führt dazu, dass ein großer Teil der Aufwendungen für die Fahrzeuge sich steuerlich nicht auswirkt. Das ist auch auf gestiegene Bruttolistenneupreise der Pkw zurück zu führen.
Keine überwiegende betriebliche Nutzung der Pkw
Wird das Fahrzeug zu weniger als 50% betrieblich genutzt, dann empfehlen sich ganzjährige Aufzeichnungen. Hier müssen nur die betrieblichen Fahrten und die Gesamtfahrleistung dokumentiert werden, um ein Verhältnis zwischen betrieblicher und privater Nutzung aus der Gesamtfahrleistung zu ermitteln. Das Fahrzeug verbleibt im Privatvermögen.
Überwiegende betriebliche Nutzung der Pkw
Wird das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt, dann ist ein elektronisches Fahrtenbuch eine sehr gute Alternative. Durch das elektronische Aufzeichnen aller Fahrten, die dann nur noch zugeordnet werden müssen, ist der Verwaltungsaufwand deutlich niedriger, als bei handschriftlichen Fahrtenbüchern. Bei richtiger Zuordnung sind diese Fahrtenbücher außerdem nicht mehr so leicht durch das Finanzamt angreifbar. Hier erfolgt die Zuordnung zum Betriebsvermögen.
Tipp!
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hat eine Kooperation mit VIMCAR. Infos unter https://vimcar.de/fahrtenbuch Wird das Fahrtenbuch über den Steuerberater bezogen, erhalten die Mandanten sogar einen Rabatt. Durch unsere Erfahrung im Einsatz mit Vimcar, können wir Sie bei der Einrichtung unterstützen!
Entscheidung der Zuordnung und Beginn der Aufzeichnungen
Die Entscheidung über die Zuordnung des Fahrzeuges zum Betriebs- oder Privatvermögen muss im Zeitpunkt der Anschaffung erfolgen. Ebenso wie die Dokumentation über die Nutzung. Beides kann immer zu Jahresbeginn geändert werden.
Tipp!
Die Mitarbeiterinnen der Kanzlei können für jeden Mandanten die günstigste Lösung ermitteln und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Lassen Sie sich gern beraten!
Stand: 09. April 2025
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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