Weiterbildung fördern lassen - für Mitarbeiter und Selbständige

Weiterbildung fördern lassen - für Mitarbeiter und Selbständige

Steuertipps & News April 2025

Weiterbildung fördern lassen - für Mitarbeiter und Selbständige

In der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt ist Weiterbildung wichtiger denn je.

Wer finanziert eigentlich Weiterbildung?

Es gibt zahlreiche Programme und Initiativen, die finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen anbieten. Hier sind einige Vorschläge und wichtige Anlaufstellen:

Tipp!

Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie individuell zu den passenden Fördermöglichkeiten für Ihre Situation.

Beschäftigtenförderung der Bundesagentur für Arbeit

Was wird gefördert?

- Weiterbildung von Geringqualifizierten und Sozialversicherungspflicht

Wie funktioniert es?

- Antragstellung durch den Arbeitgeber im Arbeitgeberservice.

- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zu den Weiterbildungskosten sind möglich.

Wo finde ich weitere Informationen?

- Bundesagentur für Arbeit: [ https://www.arbeitsagentur.de/

Weiterbildungsscheck – Land Thüringen

Wer kann ihn beantragen?

- Versicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 55.000 € bzw. 110.000 €.

Was wird gefördert?

- Zuschüsse zu Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen (z.B. Seminare) und Prüfungen

Anpassungsqualifizierung – Land Thüringen

Was wird gefördert?

- Projekte zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten.

Wie funktioniert es?

- Einreichung einer Vorhabensbeschreibung

- Vorlage eines Finanzierungsplanes mindestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildung

Wo finde ich weitere Informationen?

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z

Aufstiegs-BAföG

Wer kann es beantragen?

- Arbeitnehmer, die einen beruflichen Aufstieg planen (z. B. Meister, Techniker, Fachwirt).

Was wird gefördert?

- Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und zum Lebensunterhalt.

Wo finde ich weitere Informationen?

- https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Weiterbildungsstipendium der Stiftung Berufliche Bildung (SBB)

Wer kann es beantragen?

- Junge berufliche Talente bis 24 Jahre mit sehr guten Leistungen bei Abschlussprüfungen oder Leistungswettbewerben

Was wird gefördert?

- Zuschüsse zu anspruchsvollen Weiterbildungen.

Wo finde ich weitere Informationen?

- https://www.sbb

KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Das Programm KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es ist darauf ausgerichtet, Solo-Selbstständigen Perspektiven für eine zukunftssichere Selbstständigkeit zu bieten, indem es individuell ausgewählte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen finanziert.

Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen kurz beantwortet:

Wer ist förderfähig?

- Solo-Selbstständige mit Hauptwohnsitz und Tätigkeit in Deutschland.

- Mindestens zwei Jahre Bestandsdauer am Markt.

- Maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten.

Was wird gefördert?

- Fachliche Kompetenzen („Hard Skills“, berufs- oder nichtberufsspezifisch).

- Persönliche Kompetenzen („Soft Skills“).

- Die Qualifizierung muss beruflich relevant sein und zur Sicherung/Weiterentwicklung der beruflichen Existenz beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

- 90 % der reinen Qualifizierungskosten werden erstattet.

- Maximal 5.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), auch maximaler Zuschuss von 4.500 Euro.

- Eigenbeteiligung von mindestens 10 % erforderlich.

- Umsatzsteuer wird nicht erstattet.

Wie läuft das Programm ab?

- Registrierung im Förderportal Z-EU-S.

- Beratungsgespräch mit einer Anlaufstelle.

- Auswahl einer Qualität.

- Beantragung des Qualifizierungsschecks.

- Durchführung der Qualifizierung.

- Antrag auf Rückerstattung stellen.

Wo finde ich weitere Informationen?

-https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/BMAS/kompass_faq_solo_selbststaendige.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Tipp!

Haben Sie noch Fragen? Gerne beraten wir Sie individuell zu den passenden Fördermöglichkeiten für Ihre Situation.

Stand: 16. April 2025


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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