Steuern während des Studiums – Wichtige Informationen!
In der Kanzlei erreichen uns Anfragen zu diesem Thema. Nachfolgend eine stark vereinfachte Übersicht:
Kann man Steuern durch ein Studium senken?
Ja, das ist machbar! Diverse studienbezogene Ausgaben sind steuerlich absetzbar. Prinzipiell gilt, dass nur Studierende selbst die Kosten für ihre Ausbildung steuerlich geltend machen können, indem sie eine eigene Steuererklärung einreichen. Aber auch die Eltern von Studierenden können von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Grundregeln zum Steuern sparen beim Studium
Berufs- oder berufsbezogene Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden – das gilt ebenso für Studierende! Zu den absetzbaren Ausgaben gehören etwa Bücher, Schreibwaren, PC und andere Technik, Fahrtkosten usw. Die Absetzbarkeit und Höhe der studienbedingten Kosten hängen von der steuerlichen Einordung der Ausgaben ab:
- Werbungskosten: Voll absetzbar
- Sonderausgaben: Bis zu 6.000 Euro jährlich absetzbar
- Private Lebensführung: Nicht absetzbar
Werbungskosten umfassen alle beruflich bedingten Ausgaben, die ohne Begrenzung abziehbar sind, wobei Verluste auf zukünftige Jahre vorgetragen werden können.
Sonderausgaben sind hingegen private Ausgaben, die gesetzlich begrenzt berücksichtigt werden, wie Kosten für ein Erststudium, mit einem maximal absetzbaren Betrag von 6.000 Euro pro Jahr.
Erst- und Zweitstudium: Steuerliche Unterschiede
Ein Studium, das zu Berufsmöglichkeiten führt, erfordert eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium, da die steuerliche Absetzbarkeit von den Ausbildungsphasen abhängt:
Kosten eines Erststudiums: Wer noch keinen Abschluss hat, befindet sich steuerlich im Erststudium. Diese Ausgaben können lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro jährlich abgesetzt werden, ohne Möglichkeit eines Verlustvortrags in die Zukunft.
Kosten eines Zweitstudiums: Diese zählen als Werbungskosten und sind komplett absetzbar. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Absetzung auch bei fehlenden Einnahmen während des Studiums möglich ist, da die Ausgaben als Verlust anerkannt werden können, sobald in den Folgejahren steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden.
Einkommensteuererklärung – Schritte zur Umsetzung
Für Studierende kann es vorteilhaft sein, eine Steuererklärung einzureichen, um ggf. Verluste festzustellen. Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip, wonach Einnahmen und Ausgaben dem jeweiligen Jahr zugeordnet werden müssen, in dem sie getätigt wurden. Daher ist für jedes Jahr eine eigene Steuererklärung erforderlich.
Welche Kosten sind absetzbar?
Für viele Studierende lohnt sich die Steuererklärung, aber welche Kosten können angesetzt werden? Grundsätzlich können alle studienbezogenen Ausgaben geltend gemacht werden. Die im Zweitstudium Studierenden können diese als Werbungskosten in der Anlage N der Steuerformulare eintragen. Im Erststudium werden die Kosten in der Anlage Sonderausgaben angegeben.
Fokus: Eltern – Welche Ausgaben können Eltern absetzen?
Grundsätzlich können nur Studierende selbst die Studienkosten absetzen, weshalb sie eigene Steuererklärungen abgeben müssen. Dennoch profitieren auch Eltern steuerlich bei studierenden Kindern:
Eltern mit studierenden Kindern unter 25 Jahren können Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beanspruchen und zusätzlich für volljährige auswärts wohnende Kinder den ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Form eines Freibetrages von 1.200 € pro Kalenderjahr erhalten.
Bei Kindern ab 25 Jahre entfällt der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, jedoch können Eltern Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
Top 5 Highlights:
- Werbungskosten sind unbegrenzt abziehbar, Sonderausgaben nur bis 6.000 Euro jährlich,
- Kosten für ein Erststudium zählen als Sonderausgaben, Kosten für ein Zweitstudium als Werbungskosten,
- Werbungskostenverluste sind auf spätere Berufsjahre übertragbar,
- Für studierende Kinder können Eltern Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag erhalten,
- Für über 25-jährige Kinder sind Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können ebenso die Aufwendungen für Kinder, die im Ausland studieren, gelten gemacht werden.
Tipp!
Haben Sie Fragen, sprechen Sie bitte die Mitarbeiterinnen der Kanzlei an.
Stand: 14.05.2025
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
Adresse
Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg
Telefon 036924 4809-0
E-Mail info@krause-steuerberater.de