Energetische Sanierungen steuerlich geltend machen
Wie können energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden?
Viele Eigenheimbesitzer interessieren sich für die steuerlichen Vorteile, die im Rahmen energetischer Sanierungen gewährt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Maßnahmen zur Energieeinsparung steuerlich gefördert werden. Ein aktuelles Beispiel für eine solche Maßnahme ist der Austausch alter Fenster. Diese können gemäß den Förderbestimmungen des § 35 c Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden.
FAQ-Katalog des Bundesfinanzministeriums (BMF)
Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragenkatalog (FAQ) auf seiner Webseite unter
veröffentlicht. Dort werden folgende Fragen beantwortet:
- Was wird steuerlich gefördert?
- Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
- Was sind die Voraussetzungen der steuerlichen Förderung?
- Wer darf energetische Maßnahmen ausführen? Wer darf die Bescheinigung über energetische Maßnahmen ausstellen?
- Wer darf die Bescheinigung über energetische Maßnahmen ausstellen?
- Wie erhalte ich die steuerliche Förderung?
- Welche Alternativen gibt es zur steuerlichen Förderung?
Der § 35c EStG bietet verschiedene Anreize für energetische Sanierungen von Wohngebäuden, um die Energieeffizienz zu steigern. Neben dem Austausch von Fenstern und Außentüren gibt es weitere förderfähige Maßnahmen:
- Dämmung von Dachflächen und Außenwänden: Die Isolierung dieser Bereiche kann erheblich zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen und ist daher förderfähig.
- Erneuerung der Heizungsanlage sowie der Lüftungsanlage: Der Austausch alter Heizkessel gegen moderne, effiziente Systeme wie Wärmepumpen, Brennwertkessel oder solarthermische Anlagen wird ebenfalls unterstützt
- Auch die Optimierung bereits bestehender Heizungsanlagen ist begünstigt, wenn diese älter als 2 Jahre sind
- Einbau intelligenter Messsysteme: Die Integration von Smart-Metering-Technologie, um den Energieverbrauch effizient zu überwachen und zu steuern, kann zur Förderung infrage kommen.
Worauf ist bei der Ausstellung der Bescheinigung durch den Fachbetrieb zu achten?
Damit eine Maßnahme steuerlich gefördert werden kann, muss die energetische Sanierung von einem zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt und dokumentiert werden. Beim Ausstellen der Bescheinigung sind folgende Punkte zu beachten:
• Zertifizierung des Fachbetriebs: Der Betrieb muss über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um die Arbeiten durchführen und die Bescheinigung ausstellen zu können.
• Detaillierte Dokumentation: Die Bescheinigung muss alle durchgeführten Maßnahmen detailliert beschreiben und bestätigen, dass diese den Anforderungen des § 35c EStG entsprechen.
• Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben: Alle Angaben müssen korrekt, vollständig und im Einklang mit den gesetzlichen Förderkriterien sein.
Das amtlich vorgeschriebene Muster der Bescheinigung des zertifizierten Fachbetriebes kann auf der Webseite des BMF abgerufen werden:
Diese Maßnahmen helfen dabei, sicherzustellen, dass die beantragten Förderungen reibungslos bewilligt werden können. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, die Expertise eines Steuerberaters oder eines Energieberaters in Anspruch zu nehmen, um den Prozess optimal zu unterstützen.
Steuerliche Förderung
Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahme direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (1. und 2. Jahr je 7% und im 3. Jahr 6% Steuerbonus). Die Höchstsumme der Förderung beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt zu 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.
Die Aufwendungen müssen gegenüber dem Finanzamt durch Vorlage einer Rechnung und des Überweisungsbeleges nachgewiesen werden. Bei Barzahlung besteht kein Anspruch auf Förderung.
Beachte!
Besonders Steuerzahler mit Renteneinkünften oder solche mit geringem Einkommen sollten beachten, dass die Steueranrechnung im Rahmen des § 35c EStG auf die tatsächlich festgesetzte Steuerschuld begrenzt ist. Das bedeutet, dass der mögliche Anrechnungsbetrag die festgesetzte Steuer überschreitet und dieser Überschuss ungenutzt bleibt.
Wesentliche Aspekte:
o Energetische Maßnahmen können steuerlich gefördert werden.
o Einzelheiten können dem FAQ-Katalog des Bundesfinanzministeriums entnommen werden.
o Nur die festgesetzte Steuer kann maximal angerechnet werden.
o Die Rechnung muss überwiesen werden! Die Barzahlungen sind nicht begünstigt!
Tipp!
Bei individuellen Fragen ist es empfehlenswert, sich an die Kanzlei zu wenden. Die Mitarbeiterinnen der Kanzlei stehen Ihnen mit umfassendem Rat zur Seite und unterstützen Sie gerne bei steuerlichen Angelegenheiten rund um energetische Sanierungen.
Stand: 13. August 2025
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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