Wichtige Änderung bei Überweisungen an das Finanzamt

Wichtige Änderung bei Überweisungen an das Finanzamt

Steuertipps & News November 2025

Wichtige Änderung bei Überweisungen an das Finanzamt

Welche Änderung gibt es bei der Empfängerbezeichnung für Zahlungen an Thüringer Finanzämter?

Ab Oktober 2025 gilt für Zahlungen an Dienststellen des Freistaats Thüringen ein einheitlicher Zahlungsempfänger. Statt einzelner Behördennamen muss bei Überweisungen künftig „Freistaat Thüringen“ als Empfänger angegeben werden.

Warum wird die Angabe vereinheitlicht?

Die Kreditwirtschaft führt bereits ab dem 5. Oktober 2025 eine technische Prüfung von Empfängernamen und IBAN ein. Ziel ist es, Zahlungen schneller zu verarbeiten und Betrugsversuche zu reduzieren. Daher werden bei den veröffentlichten Konten künftig einheitliche Empfängernamen verwendet.

Wie funktioniert die Prüfmechanik und welche Folgen hat das für Überweisungen?

Es gibt 3 Szenarien:

o Stimmen Empfängername und IBAN überein, wird die Zahlung problemlos ausgeführt.

o Bei geringfügigen Abweichungen (z. B. vertauschte Buchstaben) liefert die Bank das Prüfergebnis und den bei ihr hinterlegten Empfängernamen zurück. Die Zahlung kann von der Bank geprüft und ggf. richtig ausgeführt werden.

o Weicht der angegebene Empfängername deutlich vom dem bei der Bank hinterlegten Namen ab, wird die Zahlung abgewiesen.

Welche Zahlungsarten sind betroffen?

Die Prüfung gilt sowohl für Echtzeitzahlungen, die innerhalb von Sekunden ausgeführt werden, als auch für reguläre SEPA-Überweisungen.

Was bedeutet das für Steuerpflichtige und Kanzleien praktisch?

Weil Bescheide bislang häufig unterschiedliche Dienststellennamen enthielten, bestand das Risiko, dass Zahlungen aufgrund abweichender Empfängernamen nicht zugeordnet oder sogar abgewiesen wurden. Dadurch konnten Säumniszuschläge entstehen.

Wichtig!

Prüfen Sie künftig die Empfängerangabe auf den Überweisungen an das Finanzamt und nutzen Sie die vorgeschriebene Formulierung des Empfängers: Freistaat Thüringen.

Tipp:

Wir empfehlen, dem Finanzamt ein Lastschriftmandat zu erteilen und Zahlungen einziehen zu lassen. In diesen Fällen ist die Finanzkasse für den termingemäßen Zahlungseingang verantwortlich und es können keine Säumniszuschläge entstehen. Sie sparen Zeit und Geld.

Stand: 15. Oktober 2025


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

Website shipped by Webflaggschiff
Zu allen Ihren Fragen verspreche ich Ihnen eine hochwertige und fachgerechte Beratung.
Karsten Krause - Steuerberater

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de