Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2026: Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2026: Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Steuertipps & News Dezember 2025

Umsatzsteuersatz in der Gastronomie ab 2026: Wichtige Änderungen und Maßnahmen

Was bedeutet die geplante Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie?

Mit der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2025 plant der Bundestag eine Reduzierung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen. Ab dem 1. Januar 2026 soll dieser Satz von 19% auf 7% sinken. Eine Zustimmung des Bundesrats ist dafür bis zum 19. Dezember 2025 notwendig. Nach der Gesetzesverabschiedung tritt die Änderung pünktlich zum Jahreswechsel in Kraft, was für die Betriebe eine Reihe an technischen und organisatorischen Anpassungen bedeutet.

Was sagen Branchenverbände zur Weitergabe der Steuersenkung?

Branchenverbände, wie die DEHOGA, haben bereits betont, dass die Steuersenkung nicht zwingend an die Kunden weitergegeben wird. Grund sind steigende Einkaufskosten und der höhere Mindestlohn, die die Branche vor finanzielle Herausforderungen stellen. Viele Unternehmen müssen sich entscheiden, ob sie die Vorteile der Senkung nutzen, um die Finanzen zu entlasten, oder die Preisgestaltung entsprechend anzupassen. Diese Entscheidung sollte sorgfältig geprüft werden, um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern.

Welche Maßnahmen sind notwendig?

Unabhängig davon, ob die Steuersenkung direkt weitergegeben wird, müssen alle Unternehmen in der Branche die gesetzlichen Vorgaben umsetzen:

- Rechtzeitige Umrüstung der Kassensysteme auf den neuen Steuersatz ab dem 1. Januar 2026. Die Programmierung der Kassen muss entsprechend angepasst werden, um eine korrekte Steuerberechnung sicherzustellen.

- Aktualisierung der Preise, Kassendokumente und Rechnungen, um die neuen Steuersätze korrekt zu widerspiegeln.

- Mitarbeiterschulungen, damit alle im Betrieb die technischen und steuerlichen Änderungen verstehen und richtig anwenden.

- Frühzeitige Überprüfung, ob eine Weitergabe der Steuersenkung an die Kunden wirtschaftlich sinnvoll ist.

Warum ist eine sorgfältige Vorbereitung so wichtig?

Da die Gesetzesänderung nur in Kraft tritt, wenn der Bundesrat zustimmt, ist die Planungssicherheit begrenzt. Die konsequente Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen verhindert Fehler bei der Abrechnung und vermeidet steuerliche Risiken. Darüber hinaus sollte jedes Unternehmen individuell prüfen, ob eine Weitergabe der Steuersenkung an die Gäste strategisch vorteilhaft ist oder ob die Ersparnisse für andere Kostensteigerungen genutzt werden sollen.

Wesentliche Punkte im Überblick:

- Gesetzesänderung reduziert den Mehrwertsteuersatz auf 7 % ab 01.01.2026.

- Zustimmung des Bundesrates ist bis 19.12.2025 erforderlich.

- Die Kassensysteme müssen rechtzeitig umgerüstet werden.

- Preisgestaltung und Steuerdokumentation sind entsprechend anzupassen.

- Unternehmen sollten individuell prüfen, ob die Steuersenkung weitergegeben wird.

- Frühe Beratung bei technischen oder steuerlichen Fragen ist empfehlenswert.

Tipp!

Nützliche Infos finden Sie auch auf der Webseite der Bundesregierung unter

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steueraenderungsgesetz-kabinett-2383684

Wir beraten Sie gerne!

Bei Unklarheiten oder Fragen zur Umsetzung empfehlen wir, die Mitarbeiterinnen unserer Kanzlei zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne individuell, um die besten Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.

Stand: 10. Dezember 2025


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

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