Grundsteuer-Urteil: Was bedeutet das für Eigentümer?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer in seiner jetzigen Form grundsätzlich richtig ist. Doch was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer?
Was hat der BFH genau entschieden?
Der BFH hat sich mit Klagen von Wohnungseigentümern aus verschiedenen Bundesländern befasst, die das Bundesmodell für verfassungswidrig hielten. Kern der Kritik war, dass das Modell zu ungenau sei und zu Ungleichbehandlungen führe. Der BFH wies diese Kritik jedoch zurück und erklärte, dass das Bundesmodell grundsätzlich geeignet sei, den Wert von Immobilien realitätsgerecht abzubilden.
Warum wurde das Bundesmodell kritisiert?
Kritiker bemängelten vor allem die Typisierungen und Pauschalierungen im Bundesmodell. So werden beispielsweise Bodenrichtwerte verwendet, die oft nur grobe Durchschnittswerte darstellen und individuelle Besonderheiten von Grundstücken nicht berücksichtigen. Auch die pauschalierten Nettokaltmieten, die zur Erzielung des Ertragswerts herangezogen werden, wurden als zu ungenau kritisiert, da sie beispielsweise keine Unterschiede zwischen guten und schlechten Wohnlagen innerhalb einer Stadt machen.
Was bedeutet das Urteil für Eigentümer in den Bundesländern mit Bundesmodell?
Für Eigentümer in den Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden, bedeutet das Urteil, dass die auf dieser Grundlage berechneten Grundsteuerwerte weiterhin gültig sind. Das Urteil des BFH stärkt die Rechtssicherheit für die Kommunen und die Finanzverwaltung bei der Erhebung der Grundsteuer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Urteil des BFH nicht bedeutet, dass jeder einzelne Grundsteuerwert korrekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Grundsteuerwert zu hoch angesetzt wurde, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Gibt es auch gute Nachrichten?
Ja, das gibt es. Der BFH hat betont, dass es für Steuerpflichtige die Möglichkeit gibt, einen niedrigeren allgemeinen Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn sie nachweisen, dass der ermittelte Grundsteuerwert den nachgewiesenen allgemeinen Wert um mindestens 40 % übersteigt.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
• Der BFH hält das Bundesmodell zur Grundsteuer für grundsätzlich verfassungskonform.
• Das Urteil betrifft Eigentümer in den Bundesländern, die das Bundesmodell anwenden (z.B. in Thüringen).
• Individuelle Einwände gegen den Grundsteuerwert sind weiterhin möglich.
• Es besteht die Möglichkeit, einen niedrigeren allgemeinen Wert nachzuweisen.
• Die Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerlast können je nach Gemeinde variieren.
Tipp!
Bei individuellen Fragen zu Ihrer Grundsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne!
Stand: 17. Dezember 2025
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
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