Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei

Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei

Steuertipps & News Januar 2026

Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei

Ab 2026 wird es für Rentner, die weiterhin arbeiten, attraktiver werden. Die Bundesregierung hat die Einführung der sogenannten „Aktivrente“ beschlossen. Das Gesetz, dass ein Teil des Arbeitslohns steuerfrei gestellt wird.

Wer profitiert von der geplanten Aktivrente?

Die geplante Steuerbefreiung richtet sich an Personen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben und weiterhin einer Beschäftigung nachgehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerbefreiung nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gilt, also in der Regel für Arbeitnehmer. Selbstständige und Gewerbetreibende sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?

Gewährt wird ein Freibetrag von bis zu 2.000 EUR pro Monat, maximal jedoch 24.000 EUR im Jahr. Dieser Betrag ist steuerfrei, wird jedoch weiterhin der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die genaue Höhe des Freibetrags richtet sich nach den tatsächlichen Arbeitsmonaten.

Wie erfolgt die steuerliche Behandlung?

Die Steuerbefreiung soll direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht wird. Andernfalls kann es zu einer falschen Besteuerung kommen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Neben dem Erreichen des Rentenalters und der Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit ist eine weitere Voraussetzung, dass der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für den Arbeitnehmer entrichtet. Dies schließt bestimmte Gruppen wie Beamte und Minijobber aus.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

• Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 EUR monatlich für Erwerbstätige im Rentenalter,

• gilt nur für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,

• Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an,

• Voraussetzung: Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge.

Tipp!

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334

Für individuelle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne dazu.

Stand: 07. Januar 2026


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

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