Neues digitales Verfahren zur Meldung von Mutterschutzfällen in Thüringen

Neues digitales Verfahren zur Meldung von Mutterschutzfällen in Thüringen

Steuertipps & News Januar 2026

Neues digitales Verfahren zur Meldung von Mutterschutzfällen in Thüringen

Welche Änderungen gelten für Arbeitgeber und Ausbildungsstellen?

Der Freistaat Thüringen hat die Melde- und Antragswege im Mutterschutz modernisiert: Meldungen und bestimmte Anträge sind jetzt über einen zentralen Online-Service an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zu übermitteln. Die digitale Plattform fragt die notwendigen Unterlagen und Nachweise ab, sodass Mitteilungen und Anträge vollständig und zügig bei der zuständigen Behörde eingehen.

Welche Meldungen sind unverzüglich zu übermitteln?

Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitgeber bzw. Ausbildungsstellen verpflichtet, das Landesamt unverzüglich zu informieren, sobald eine Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft oder das Stillen mitteilt. Diese Pflicht bleibt bestehen; neu ist lediglich der digitale Übermittlungsweg.

Bei welchen Tätigkeiten ist zusätzlich eine Benachrichtigung oder ein Antrag erforderlich?

Bei bestimmten Beschäftigungsformen muss der Arbeitgeber aktiv werden und teilweise einen förmlichen Antrag stellen. Betroffene Konstellationen sind unter anderem:

• Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen bis 22:00 Uhr,

• Beschäftigung oder Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen,

• getaktete Arbeit, auch Tätigkeiten mit vorgegebenem Arbeitstempo,

• Beschäftigung zwischen 20:00 und 22:00 Uhr (Antragspflicht),

• Mehrarbeit und Nachtarbeit (Antragspflicht).

Wie läuft die digitale Antragstellung ab und welche Vorteile bietet sie?

Der neue Onlinedienst führt schrittweise durch die erforderlichen Angaben und fordert alle relevanten Nachweise an. Dadurch werden fehlerhafte oder unvollständige Eingaben reduziert, die Bearbeitung beschleunigt und die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde vereinfacht. Arbeitgeber sowie betroffene Frauen erhalten außerdem ergänzende Informationen und Hinweise zum Mutterschutz über die Service-Seiten des Thüringer Verbraucherschutzamtes.

Welche praktischen Hinweise sollten Arbeitgeber beachten?

Prüfen Sie, ob interne Meldeprozesse und Zuständigkeiten an die digitale Lösung angepasst sind.

• Informationen zur Schwangerschaft schnell dokumentieren und fristgerecht übermitteln.

• Bei Beschäftigungen mit Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit sowie getakteter Arbeit prüfen, ob ein Antrag erforderlich ist.

• Gewährleisten, dass alle geforderten Nachweise beiliegen, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.

• Besondere Aufmerksamkeit wird bei Nacht-, Sonn-/Feiertagsarbeit und getakteter Arbeit geboten.

Tipp!

Bei konkreten Einzelfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Kanzlei. Wir beraten Sie gerne dazu.

Stand: 14. Januar 2026


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

Kontakt

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de

Website shipped by Webflaggschiff
Zu allen Ihren Fragen verspreche ich Ihnen eine hochwertige und fachgerechte Beratung.
Karsten Krause - Steuerberater

Karsten Krause - Steuerberater

Adresse Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

Telefon 036924 4809-0

E-Mail info@krause-steuerberater.de