Steuerliche Pflichten für Rentner ab 2026: Was Sie wissen sollten
Wann werden Rentner erstmals steuerpflichtig?
Im Jahr 2026 ist mit einem weiteren Rentenanstieg von etwa 3,7 Prozent zu rechnen. Für viele Ruheständler bedeutet dies, dass die Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuerpflicht besteht, überschritten wird. Besonders diejenigen, die zuvor knapp unter der Grenze liegen, müssen nun mit einer Verpflichtung zur Steuererklärung rechnen. Dabei ist zu beachten, dass nur der steuerpflichtige Teil der Rente – nicht die gesamte Rente – versteuert wird. Das gleiche Problem stellt sich für die Einkommensteuererklärung 2025.
Wie entsteht die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht entsteht, wenn die gesamten Einkünfte, inklusive der steuerpflichtigen Anteile der Rente, vom individuellen Rentenfreibetrag abgezogen werden, zusammen mit Werbungskosten (pauschal 102 Euro), Sonderausgaben (wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) sowie außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten) den Grundfreibetrag (2026: Alleinstehende: 12.348 Euro, Verheiratete / Zusammenveranlagte: 24.696 Euro oder 2025: 12.096 / 24.192 Euro) überschreiten. Nur dann ist eine Einkommensteuer fällig.
Wichtig: Die tatsächlichen Werte zur Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils sind nur durch die Rentenbezugsdaten (nicht durch die Rentenbescheide) der Deutschen Rentenversicherung einsehbar.
Wie ermittelt man die steuerpflichtigen Rententeile?
Das Problem besteht darin, dass Rentner nur anhand einer Rentenbezugsmitteilungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) feststellen können, welcher Anteil ihrer Rente steuerpflichtig ist. Diese Mitteilungen erhalten sie jedoch nicht direkt, sondern nur den Rentenbescheid, aus dem die genauen Anteile nicht ersichtlich sind. Daher ist die Überprüfung der tatsächlichen Steuerpflicht schwierig.
Die bessere Lösung ist, die Rentendaten bei der Deutschen Rentenversicherung abzurufen. Das muss extra beantragt werden. Außerdem können die Rentner die konkreten Daten über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung einsehen und so ihre Abgabepflicht prüfen. Das ermöglicht eine rechtssichere Kontrolle und vermeidet spätere Nachforderungen oder Strafverfahren.
Was passiert bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?
Wer trotz Steuerpflicht keine Einkommensteuererklärung einreicht, riskiert, dass das Finanzamt bis zu sieben Jahre rückwirkend die Steuererklärung nachfordert und Zinsen festsetzt. Diese können die Nachzahlung erheblich erhöhen und im schlimmsten Fall zu einem Steuerstrafverfahren führen. Es ist daher ratsam, die steuerlichen Pflichten frühzeitig zu prüfen und fristgerecht zu erfüllen.
Tipp:
Die Kanzlei kann die Rentendaten abrufen und so die Abgabepflicht zuverlässig prüfen. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und stellt sicher, dass keine Fristen versäumt werden. Sprechen Sie uns an!
Zusammenfassung:
- Rentenerhöhungen 2026 könnten dazu führen, dass mehr Rentner steuerpflichtig werden.
- Die Steuerpflicht entsteht, wenn die Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.
- Die Überprüfung der steuerpflichtigen Rentenanteile kann nur online erfolgen oder über eine extra zu beantragende Rentenbezugsmitteilung, nicht mit dem Rentenbescheid.
- Bei Versäumnissen kann das Finanzamt bis zu sieben Jahre rückwirkend Nachzahlungen und Zinsen verlangen.
- Die Kanzlei unterstützt bei der schnellen und sicheren Überprüfung der Rentendaten.
Stand: 25. Februar 2026
Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!
Karsten Krause - Steuerberater
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