Einwegkunststofffonds: Wichtige Informationen

Einwegkunststofffonds: Wichtige Informationen

Steuertipps & News April 2025

Einwegkunststofffonds: Wichtige Informationen

Was bedeutet der Einwegkunststofffonds für die Unternehmen?

Seit 2023 ist das Gesetz über den Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) in Deutschland in Kraft, das aus einer EU-Richtlinie hervorgeht. Ziel dieses Gesetzes ist es, Unternehmen, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte vertreiben, an den Kosten für Sammlung und Verwertung dieser Produkte sowie die Reinigung öffentlicher Flächen zu beteiligen. Dafür sind Abgaben zu entrichten.

Diese Abgaben fließen in einen Fonds beim Umweltbundesamt und es entstehen Melde- und Zahlungspflichten für betroffene Unternehmen.

Alle Unternehmen sollten dringend prüfen, ob sie zur Registrierung verpflichtet sind. Ein wichtiger Termin ist der jährliche Meldeschluss am 15. Mai.

Nähere Informationen gibt die Webseite des Bundesumweltministeriums unter

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallpolitik/einwegkunststofffonds

oder die Einwegkunststofffonds-Plattform des Umweltbundesamtes

https://www.einwegkunststofffonds.de/de

Wer wird als Hersteller im Sinne des Gesetzes angesehen?

Wichtig ist die Definition des Begriffs „Hersteller“. Dieser umfasst alle Unternehmen, die solche Produkte in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen, also auch Importeure und Händler. Selbst wenn die Produktion außerhalb Deutschlands erfolgt, entbindet dies nicht von den entsprechenden Pflichten.

Hier sind einige zentrale Fragen, die alle Unternehmen klären sollten:

- Welche Produkte werden vertrieben oder importiert, die unter dieses Gesetzes fallen?

- Gehören diese Produkte zu den abgabepflichtigen Gruppen?

- Wer ist im Unternehmen für die Registrierung und Meldung verantwortlich?

Welche Produkte sind für die Abgabe relevant?

Die abgabepflichtigen Produkte sind im Gesetz klar definiert. Dazu gehören unter anderem:

- Lebensmittelbehälter für vor Ort verspeiste oder zum Mitnehmen angebotene Speisen,

- Verpackungen für Snacks und Süßwaren,

- Einwegbecher für Getränke, einschließlich Kaffee-To-Go,

- Tabakprodukte mit Kunststofffiltern,

- Feuchttücher, Luftballons und leichte Tragetaschen.

Welche Schritte müssen betroffene Unternehmen durchführen?

Es sind folgende Schritte erforderlich:

- Registrierung beim Umweltbundesamt über das DIVID-Portal (siehe Link oben),

- Jährliche Meldung und Zahlung der entsprechenden Abgabe basierend auf den im Verkehr gebrachten Mengen.

- Ab einer Menge von 100 kg besteht eine Prüfpflicht durch einen zugelassenen Prüfer.

Warum ist dieses Thema unbedingt zu beachten?

Die Relevanz des Einwegkunststofffonds erstreckt sich über das Umweltrecht hinaus und betrifft viele betriebliche Abläufe. Viele Unternehmen müssen organisatorische, finanzielle und deklaratorische Anforderungen erfüllen. Dabei spielt die rechtzeitige Umsetzung dieser Pflichten eine entscheidende Rolle, um mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Die Themen, die beachtet werden sollten, umfassen:

- Überwachung von Fristen und Compliance,

- Einrichtung interner Dokumentationssysteme,

- Prüfung der Lieferketten und Warenströme,

- Klärung der Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens,

- Integration von Schnittstellen zu Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssystemen.

Fehlerhafte oder unterlassene Meldungen können zudem erhebliche finanzielle Folgen haben, sodass eine rechtzeitige Klärung sinnvoll ist.

Fazit und Empfehlungen

Der Einwegkunststofffonds ist ein relevantes Thema für viele Unternehmen in den Bereichen Produktion, Handel, Gastronomie und E-Commerce. Es ist entscheidend, sich konsequent mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Unterstützungs- angebote der Verbände und des Umweltbundesamtes!

Stand: 14. April 2026


Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

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Adresse Mihla
Lohfeldstraße 19
99831 Amt Creuzburg

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