Potenziale heben: Neue Wege zur staatlichen Unterstützung für Unternehmen und Gründer

Potenziale heben: Neue Wege zur staatlichen Unterstützung für Unternehmen und Gründer

Steuertipps & News Juni 2026

Potenziale heben: Neue Wege zur staatlichen Unterstützung für Unternehmen und Gründer


Die Landschaft der betrieblichen Förderung ist im ständigen Wandel und aktuell ergeben sich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene interessante neue Möglichkeiten für Arbeitgeber und angehende Unternehmer. Um den Überblick im Dickicht der Subventionen nicht zu verlieren, wurden nun Barrieren abgebaut und Förderrichtlinien an die moderne Arbeitswelt angepasst.


Wie finden Unternehmen schnell die passende finanzielle Unterstützung für ihr Personal?


Viele Betriebe stehen vor der Herausforderung, qualifiziertes Personal zu finden oder die eigenen Mitarbeiter für den digitalen Wandel fit zu machen. Oft scheitert die Inanspruchnahme staatlicher Mittel jedoch an der Komplexität der Antragswege. Hier setzt ein neues digitales Analyse-Angebot der Arbeitsverwaltung an. Unternehmen aller Sparten können nun online prüfen lassen, welche Zuschüsse für ihre individuelle Situation in Frage kommen.


Das System richtet sich darauf aus, insbesondere kleine und mittlere Betriebe zu entlasten, die keine eigene Personalabteilung für Fördermittelrecherche unterhalten. Durch gezielte Abfragen zu geplanten Einstellungen oder Weiterbildungsmaßnahmen wird eine erste Einschätzung erstellt. Dies umfasst beispielsweise Lohnkostenzuschüsse bei der Einstellung von Bewerbern mit Vermittlungshemmnissen oder Förderungen für die Qualifizierung von Beschäftigten, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden könnten oder die einen Berufsabschluss nachholen möchten.


Tipp!


Im Web ist das digitale Tool unter https://web.arbeitsagentur.de/fago/fago-ui/pc/foerdercheck/start verfügbar.



Welche neuen Chancen ergeben sich für den Weg in die Vollexistenz?


Nicht nur etablierte Unternehmen, auch Gründer profitieren von aktuellen Anpassungen in der Förderlandschaft. Ein bedeutender Trend der letzten Jahre ist die Zunahme von Gründungen im Nebenerwerb. Bisher konzentrierten sich viele Unterstützungsprogramme primär auf den sofortigen Start in den Haupterwerb. Dies ändert sich nun grundlegend mit einer neuen Ausrichtung der Gründungsrichtlinien, wie sie beispielhaft in Thüringen umgesetzt wird.


Ab sofort ist der Übergang von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in eine hauptberufliche Tätigkeit explizit förderfähig. Dies erkennt die Realität an, dass viele Unternehmer ihr Geschäftsmodell erst unter geringerem Risiko testen, bevor sie den vollen Schritt wagen. Für solche Vorhaben stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, die beispielsweise für professionelle Beratungen, juristische Unterstützung beim Aufsetzen von Verträgen oder regelmäßige Gründungsprämien genutzt werden können. Damit wird eine wichtige Lücke geschlossen, um die Erfolgschancen von Unternehmensnachfolgen und Neugründungen nachhaltig zu erhöhen.


Warum ist eine anschließende Prüfung der Fördermittel für den Unternehmenserfolg entscheidend?

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist oft das Zünglein an der Waage: In den meisten Fällen müssen Förderanträge gestellt werden, bevor eine Maßnahme beginnt oder ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird. Die aktuellen Neuerungen bieten hier eine wertvolle Orientierungshilfe, um keine Liquiditätsvorteile zu verschenken. Ob es um die Eingliederung neuer Teammitglieder oder die Expansion eines bestehenden Nebengeschäfts geht – die staatlichen Töpfe sind gefüllt, insbesondere da für die laufende EU-Förderperiode bis 2027 noch erhebliche Restmittel zur Verfügung stehen.


Tipp!


Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gruendungsrichtlinie



Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte:


• Digitaler Fördercheck: Ein neues Online-Tool der Bundesagentur für Arbeit Unternehmen den Zugang zu Informationen über erleichterte Lohnzuschüsse und Qualifizierungsförderung.


• Fokus auf KMU: Das Angebot soll allen kleineren Betrieben helfen, Transparenz im Bereich der Personalplanung und Fachkräftesicherung zu gewinnen.


• Erweiterte Gründerhilfe: Die Förderung umfasst nun explizit auch den Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb, um der veränderten Gründungskultur Rechnung zu tragen.


• Finanzielle Ressourcen: Bis zum Ende der aktuellen Förderperiode im Jahr 2027 stehen noch beträchtliche Mittel für Beratungen, Prämien und Prozessbegleitungen bereit.


Bei Einzelfragen zu diesen Förderungen oder zur Unterstützung bei der Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kanzlei gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne dazu.


Stand: 17. Juni 2026



Wichtiger Hinweis!

Die vorstehenden Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Es handelt sich nicht um abschließende Informationen und ersetzt keine Beratung. Ob diese Informationen auch in Ihrem Fall zutreffen, kann nur zu einem Beratungstermin erörtert werden. Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile auf und geben Empfehlungen zur Gestaltung. Lassen Sie sich beraten!

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Lohfeldstraße 19
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Telefon 036924 4809-0

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